Uber sucht nach K.O. einen neuen Weg für alte Geschäfte

Nach einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts musste Uber seine Dienste in Wien vorläufig einstellen. Nun wird an einer Lösung gearbeitet, um wieder operativ tätig werden zu können.

Uber sucht nach K.O. einen neuen Weg für alte Geschäfte

Die Wiener Taxifahrer haben über das Wiener Handelsgericht ihren Konkurrenten Uber ausgebremst. Einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts zufolge darf das Unternehmen keine Fahrten mehr vermitteln, wenn dabei gegen die Rückkehrpflicht verstoßen wird, die den Paragrafen zufolge von Mietwagenunternehmen eingehalten werden muss.

Die gerichtliche Entscheidung ist der vorläufige Höhepunkt eines seit Jahren schwelenden Streits, ob und inwiefern die Angebote Ubers den österreichischen Gesetzen entsprechen und somit legal sind oder eben nicht. Zuletzt hatten die Wiener Taxifahrer einen konzertierten Protest gegen den Fahrdienstleister gestartet.

Kern des Disputs: Das Taxigewerbe ist streng reglementiert und um es auszuüben bedarf es sowohl einer entsprechenden Konzession als auch einer Ausbildung samt einer Prüfung und einer regelmäßigen Überprüfung. Für Taxifahrten gibt es außerdem festgesetzte Tarife, an die sich Fahrer halten müssen und die mittels Taxameter ermittelt und kontrolliert werden.

Mietwagen-Bestimmungen ignoriert

An all diese Einschränkungen hat sich Uber nicht gehalten und als Begründung dafür erklärt, dass das eigene Angebot keine Taxi-Dienstleistung im herkömmlichen Sinn sei, sondern ein Mietwagen-Angebot. Für Mietwagen gelten allerdings in Österreich wieder andere Bestimmungen und Einschränkungen. Die für die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts relevanten darunter sind im Paragraf 36, Abs. 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung festgehalten. Demnach müssen Mietwagen „nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden“ zurückkehren. Auch die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen dürfe nur am Standort (…) des Gewerbebetreibenden (…) erfolgen. Es dürfen also unterwegs keine (weiteren) Fahrgäste aufgenommen werden.

Das Handelsgericht erachtet einen systematischen Verstoß gegen diese Bestimmungen als erwiesen. Pro nachgewiesenem Verstoß müsste Uber nun nun bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen, erklärt Rechtsanwalt Dieter Heine, der die Klage zu Jahresbeginn beim Handelsgericht im Namen des Taxiunternehmens "Taxi 40100 eingebracht" hatte. Konkret hatte die Vermittlungszentrale Taxi 40100 den aus den USA stammenden Konzern Uber wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß vor das Gericht gezerrt und eine Klage auf Unterlassung, Feststellung und Urteilsveröffentlichung eingebracht.

Uber will weitermachen

Uber, das aufgrund der Einstweiligen Verfügung die Fahrdienstleistungen in Wien eingestellt und seine App deaktiviert hat, will sich vom Handelsgericht jedoch nicht ausbremsen lassen und überlegt nun, wie die Vorgaben erfüllt werden können, um der Miet- und Gästwagenbetriebsordnung zu entsprechen. Vorerst ist es jedoch noch unklar, ob das gelingen kann. Offen ist ebenfalls, wann die Uber-App in Wien wieder aktiviert wird.

Uber vertritt jedenfalls den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssen, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist und verweist auf einen Passus der Betriebsordnung, in dem es heißt: "Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen."

Das Unternehmen hofft jedenfalls, seine Dienste in wenigen Tagen wieder anbieten zu können.

Reaktionen auf die Entscheidung

Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, zeigte sich "hocherfreut" über die Entscheidung des Handelsgerichts. Man werde nun alles tun, damit bald Rechtssicherheit hergestellt wird. Die Entscheidung des Handelsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Binnen 14 Tagen kann beim Oberlandesgericht Wien ein Rekurs eingebracht werden.

Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der WK Wien, sieht die Entscheidung als Etappensieg für die Taxibranche. „Es ist jetzt bestätigt, dass sich alle an die gleichen Regeln und Gesetze halten müssen, der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben", erklärt er. Darauf dürfe man sich allerdings noch nicht ausruhen. Als Erfolg für die Branche und Schritt in die richtige Richtung wertet die Handelsgerichts-Entscheidung auch Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich.

Anders die Reaktion der Wiener NEOS. Deren Wirtschaftssprecher Markus Ornig erklärte in Hinblick auf die auf die Einstweilige Verfügung: „Der jetzige oder künftige Landeshauptmann von Wien ist dringend gefordert, eine Lösung im Sinne moderner Unternehmen zu finden: Das vorläufige Uber-Aus in Wien zeigt einmal mehr, wie antiquiert die Rückkehrpflicht für Mietwägen ist!“ Statt New Business-Unternehmen das Leben durch unnötige Auflagen und Bürokratie zu Tode zu regulieren, sollte eine zeitgemäße Lösung sowohl für Unternehmen wie Uber als auch für die Taxiunternehmen gefunden werden.

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