Unsoziales Netzwerk: Ermittlungen gegen Facebook-Chef Zuckerberg

Ein Würzburger Anwalt hat Anzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und weitere Manager des Unternehmens eingebracht. Deutsche Staatsanwälte prüfen nun, ob die Rechtsgrundlage für strafrechtliche Ermittlungen besteht.

Unsoziales Netzwerk: Ermittlungen gegen Facebook-Chef Zuckerberg

Das "Social Network" Facebook als unsoziales Netzwerk: Ein Tummelplatz Radikaler jeglicher politischer und religiöser Gesinnung. Ein Ort an dem Hasspostings und Diffamierungen gang und gäbe sind. Eine Plattform, die Hinweise besorgter Nutzer auf solche Postings und Kommentare konsequent ignoriert.

Trotz des Einsatzes von Content-Moderatoren (siehe den Artikel: "Unsichtbar: Die schmutzige Arbeit philippinischer Content-Moderatoren für Facebook & Co", die unvorstellbar extreme Postings - Stichworte brutaler Sex, Tierquälerei, Selbstmordattentäter und Enthauptungen - von der Plattform löschen, bleiben immer noch unzählbar viele Beiträge übrig, die in einem normalen Medium niemals veröffentlicht werden dürften. Facebook sei, so die Kritiker, zu behandeln wie jedes andere Medienunternehmen auch und bei Verstößen gegen das Medienrecht entsprechend zu belangen.

Genau hier setzt die vom Würzburger Anwalt Chan-jo Jun eingebrachte Anzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und andere ranghohe Manager des sozialen Netzwerks an. Er hat diese wegen des Verdachts der Beihilfe zu Volksverhetzung und ähnlicher Delikte angezeigt. Die Staatsanwaltschaft München I prüft nun, ob sie örtlich zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist.

Anzeigen

Es ist nicht die erste derartige Anzeige, mit der das Unternehmen konfrontiert wird. Und wie in den vorhergegangenen Fällen weist Facebook die Vorwürfe kategorisch zurück. So hatte Anwalt Jun bereits Anzeigen bei der Hamburger Staatsanwaltschaft eingereicht. Diese hat ihr Ermittlungsverfahren allerdings Anfang 2016 wieder eingestellt. Jun begründete seine Anzeige damit, dass Facebook von ihm im vergangenen Jahr von 438 Nutzerbeiträgen "mit strafrechtlicher Relevanz" informiert worden seien. Darunter seien Fälle von Volksverhetzung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und Gewaltdarstellungen gewesen. Die Manager hätten aber nicht darauf reagiert - für Jun ein Verstoß gegen deutsches Recht. Facebook, respektive die Manager, gegen die sich seine Anzeige gerichtet hatte, hätten die gemeldeten Postings und Kommentare offline nehmen müssen, was aber nicht geschehen sei.

Facebook wird seit längerem kritisiert, nicht vehement genug gegen Hasskommentare vorzugehen. Das deutsche Bundesjustizministerium hatte 2015 eine Arbeitsgruppe mit Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Sie verständigten sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden entfernt werden sollen.

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