Uber erleidet erneut Schlappe vor höchstem EU-Gericht

Der US-Fahrtendienstvermittler Uber ist vor dem Europäischen Gerichtshof abgeblitzt. Frankreich darf UberPop verbieten und lokale Manager bestrafen. Gesetze oder Regelungen, die Uber betreffen, müssen nicht der EU-Kommission vorgelegt werden.

Uber erleidet erneut Schlappe vor höchstem EU-Gericht

Luxemburg. Der US-Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. UberPop vermittelt Privatleute als Chauffeure in ihren eigenen Autos.

Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.

Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.

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