Tourismus und Gastronomie: Ab Mai 1.500 Euro Mindestlohn

Ab dem 1. Mai gilt im Tourismus für Vollzeitbeschäftigte ein Mindestlohn von 1.500 Euro brutto monatlich. Rund die Hälfte der 220.000 in der Branche Beschäftigten bekommt mehr Geld.

Tourismus und Gastronomie: Ab Mai 1.500 Euro Mindestlohn

Ab dem 1. Mai 2018 gilt für Arbeitnehmer im Tourismus ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.500 Euro brutto im Monat. Das kommt rund der Hälfte der 220.000 in der Branche Beschäftigten zu Gute. Über 100.000 Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe bekommen ab 1. Mai jährlich mindestens 560 Euro mehr vom Arbeitgeber. Auch bei den Lehrlingen landen je nach Lehrjahr zwischen 20 und 30 Euro mehr am Konto, im Schnitt ein Plus von 2,9 Prozent.

Für die Gewerkschaft ist die Erhöhung ein "längst überfälliger Schritt". Um die hohe Fluktuation und den Fachkräftemangel einzudämmen, brauche es aber mehr: Arbeitgeber und Gewerkschaft wollen nun das Rahmenrecht angehen. "Nur top-motivierte Fachkräfte werden auch in Zukunft Rekordwerte für Österreichs Tourismus erreichen", so Berend Tusch von der Gewerkschaft vida am Montag. Die Gewerkschaft hofft, dass im kommenden Jahr wesentliche Änderungen im Rahmenrecht umgesetzt werden.

Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass ein Mindestlohn von 1.500 Euro bereits der zweithöchste in Europa ist. "Mit dem Wert von 1.500 Euro liegt Österreich im europäischen Vergleich nur hinter Luxemburg. In Deutschland hingegen ist der Mindestlohn um 14 Prozent niedriger als in Österreich", erklärt Rolf Gleißner, stellvertretender Abteilungsleiter für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich. Der deutsche Mindestlohn von 8,84 Euro entspreche zwar einem Monatslohn von 1.500 Euro. In Deutschland werde der Mindestlohn aber nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Dagegen österreichische Kollektivverträge noch zwei Sonderzahlungen vor. "Im Ergebnis entspricht das einem Monatslohn von 1.750 Euro“, rechnet Gleißner vor.

WKO gegen Erhöhung auf 1.700 Euro

Die Gewerkschaft will nun mehr. "Wir versuchen, den Rahmenkollektivvertrag neu aufzustellen", betont Andreas Gollner von der Gewerkschaft vida. Dabei gehe es um Arbeits- und Freizeit sowie die Anrechnung von Vordiensten und Karenzen. Auf der Wunschliste der Arbeitnehmervertreter steht auch "zumindest ein freies Wochenende" pro Monat.

"Eine rasche Anhebung auf 1.700 Euro, 14mal pro Jahr, würde bestimmte Branchen überfordern und wird daher abgelehnt", betont Gleißner. Vor allem kleinstrukturierte und oft ertragsschwache Branchen wären belastet. Die Folgen wären mehr Arbeitslose und mehr Schwarzarbeitende, denen der Mindestlohn nichts nützt, sondern den Weg in den Arbeitsmarkt verbaut.“

Im Übrigen weist Gleißner darauf hin, das die Nettolöhne der Arbeitnehmer per 1. 7. 2018 durch die erweiterte Befreiung von Niedrigeinkommen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen werden. Dringend sei nun eine Senkung der Lohnnebenkosten für die Unternehmen und die Arbeitszeitflexibilisierung, die der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Mindestlohn von 1.500 Euro versprochen wurde.

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