Tiroler WK-Obmann fordert mehr Geld für Hotels

Ausgerechnet in Skigebieten, von wo aus die Corona-Krise in Österreich ihren Ausgang nahm, lassen die Tourismusbetriebe prüfen, wie sie vom Bund mehr Geld nach dem alten Epidemiegesetz kriegen können.

Mario Gerber, Hotellerie-Obmann der Wirtschaftskammer in Tirol

„Wir müssen unsere Betriebe schadlos halten“, sagt Mario Gerber, Hotellerie-Obmann der Wirtschaftskammer in Tirol.

Die Telefone bei diversen Anwälten laufen gerade heiß. Die Tourismusbetriebe in Tirol, Vorarlberg und Salzburg wollen vom Staat höhere Hilfszahlungen, als sie ihnen das Covid-19-Maßnahmengesetz zugestehen würde. Begründung: Die Schließung ihrer Unternehmen sei noch auf Basis des alten Epidemiegesetzes erfolgt. Das würde bedeuten, dass der Bund den kompletten Verdienstentgang ersetzen müsste. Das neue Maßnahmengesetz sieht lediglich Zuschüsse vor.

Mario Gerber, Hotellerie- Fachgruppenobmann der WK Tirol, bestätigt entsprechende Schritte: „Wir müssen unsere Betriebe schad- und klaglos halten. Deshalb lassen wir als Interessenvertretung die rechtlichen Ansprüche auf Verdienstentgang prüfen. Ich hoffe, dass wir bis Anfang nächster Woche eine Einschätzung bekommen.“

Gesetz gegen Gesetz

Fakt ist, dass das Covid-19- Maßnahmengesetz am 16. März 2020 in Kraft trat. In Tirol, Vorarlberg und Salzburg basierten die Betriebsschließungen aber vom 16. bis 26. März noch auf dem Epidemiegesetz und wurden erst danach auf die neue rechtliche Basis gestützt.

Die Aktivitäten sorgen freilich auch in den anderen Bundesländern für Aufregung. „Unsere Betriebe werden im Moment auf den Notfallfonds vertröstet. Es müssten alle Unternehmen mit touristischer Nutzung dieselben Rechte haben, ansonsten käme das einer Ungleichbehandlung gleich“, sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung. Und Norbert Kettner, Geschäftsführer von WienTourismus, meint: „Die gesamte Branche erwartet sich vom Bund in Sachen Entschädigung gleiches Recht für Ganzjahres- und Saisonbetriebe.“


Der Artikel ist der trend-Ausgabe 14+15/2020 vom 3. April 2020 entnommen.

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