Diese Teilgewerbe sind künftig freie Gewerbe
Künftig sind 19 Gewerbe, die bisher als Teilgewerbe galten frei. Die komplette Liste.
Bisher mussten Friedhofsgärtner und andere Unternehmer, die dem Teilgewerbe zugeordnet wurden, einen Befühigungsnachweis vorlegen, um ein solches Unternehmen gründen zu dürfen. Das ist bald nicht mehr notwendig.
Bisher gibt es in Österreich geregelte Gewerbe, Teilgewerbe und freie Gewerbe. Im Zuge der Reform der Gewerbeordnung werden von 21 Teilgewerben 19 gestrichen, zwei kommen in die reglementierten Gewerbe. Damit gibt es laut Begutachtungsentwurf künftig 81 statt bisher 80 geregelte Gewerbe. Freie Gewerbe gibt es derzeit übrigens 440.
Diese 19 Teilgewerbe sollen frei werden:
- Änderungsschneiderei,
- Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,
- Autoverglasung,
- Betonbohren und -schneiden,
- Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge,
- Entkalken von Heißwasserbereitern,
- Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten,
- Erzeugung von Speiseeis,
- Fahrradtechnik,
- Friedhofsgärtnerei,
- Gürtel- und Riemenerzeugung sowie
- Reparatur von Lederwaren und Taschen,
- Instandsetzen von Schuhen,
- Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio),
- Nähmaschinentechnik,
- Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen,
- Schleifen von Schneidewaren,
- Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern,
- Wäschebügeln und der Zusammenbau von Möbelbausätzen.
Die zwei bisherigen Teilgewerbe die ins geregelte Gewerbe übergehen sollen sind der Erdbau, der in den Baumeister integriert wird. Der Hufbeschlag wird ein neues geregeltes Gewerbe, so ergibt sich die Zahl von 81 geregelten Gewerben künftig.
Vorbehalt ist, dass es im Zuge der Begutachtungsfrist womöglich noch zur einen oder anderen Änderung kommt.