Reisebestimmungen nach Lockdown treffen den Berufsverkehr
Nach dem harten Lockdown verschärft Österreich die Grenzkontrollen zu den Nachbarstaaten. Gleichzeitig werden die ÖBB und die Westbahn die Verbindungen auf der Strecke Wien-Salzburg reduzieren. Die Folgen für den Berufsverkehr.
Mit dem 8. Februar ist der harte Pandemie-bedingte Lockdown der heimischen Wirtschaft vorüber. Der Handel darf unter strengen Auflagen wieder öffnen, was für ihn auch besonders wichtig ist. Nach sechs Wochen Lockdown ist die Winterware noch zum Großteil unverkauft. Die Konsumenten können daher mit teilweise hohen Preisnachlässen rechnen.
Die Hotellerie und Gastronomie bleiben jedoch noch zumindest bis Ende Februar geschlossen. Bundeskanzler Kurz hat eine Neubeurteilung der Lage bis zum 15. Februar angekündigt, ob in diesem Sektor im März Öffnungen mit Einschränkungen möglich werden.
Zusammengefasst die Details zu den ab dem 8. Februar geltenden Bestimmungen:
- Handel. Als verschärfte Schutzbestimmung ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend. Die Händler müssen zudem erweiterten Sicherheitsbereich pro Kunde einhalten: 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person statt wie bisher zehn Quadratmeter. Ab der Öffnung gilt in den Geschäften auch der neue 2-Meter-Abstand, der im Lebensmittelhandel bereits eingeführt wurde.
- Frisöre und körpernahe Dienstleister. Dürfen ihre Leistungen anbieten. Voraussetzung für einen Besuch ist allerdings ein negativer Covid-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Selbsttests oder sogenannte "Wohnzimmer-Tests" sind nicht gestattet. Der Test muss schriftlich oder elektronisch nachgewiesen werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur jene, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid erkrankt waren. Kontrollieren muss der Betrieb.
- Museen und Tierparks dürfen geöffnet sein.
- Homeoffice. Unternehmen sind aufgefordert, ihren Mitarbeitern soweit als möglich weiterhin die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, um die Reisebewegungen im Inland einzudämmen.
- Gastronomie. Bleibt geschlossen. Die Gastronomie darf weiterhin lediglich ein Abhol- und Lieferservice in der Zeit von 6:00 bis 19:00 anbieten. Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern rund um den Betrieb konsumiert werden.
- Hotels und Beherbergungsbetriebe. Sind ebenfalls noch geschlossen. Ausgenommen sind lediglich Nächtigungen im Zuge unaufschiebbarer Geschäftsreisen oder Aufenthalte im staatlichen Interesse.
- Die nächtliche Ausgangssperre bleibt österreichweit von 20 Uhr bis 6 Uhr aufrecht.
Einschränkungen für den Berufsverkehr
Mit dem Ende des harten Lockdowns wird auch der Berufsverkehr wieder etwas an Fahrt aufnehmen, und dabei ist in den nächsten Wochen mit Behinderungen zu rechnen. Die Bundesregierung hat zwar die Unternehmen aufgerufen, ihren Mitarbeitern weiterhin soweit als möglich das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, das ist jedoch für die rund 376.000 Beschäftigten im Einzelhandel (Stand 2019) sowie für die körpernahen Dienstleister (Friseure, Masseure etc.) keine Option.
Die Behinderungen ergeben sich einerseits für Berufspendler, die aus dem Ausland nach Österreich zur Arbeit kommen, andererseits aber auch für Inlandspendler, und hier besonders für jene, die auf die Zugverbindungen auf der Westbahnstrecke zwischen Wien und Salzburg angewiesen sind.
Reduzierte Bahnverbindungen
So ist mit Sonntag, 7. Februar die Unterstützung des Verkehrsministeriums für die ÖBB sowie für die Westbahn ausgelaufen. Das Finanzministerium hat einer Verlängerung der Hilfszahlungen zumindest noch nicht zugestimmt. In der Folge wollen die Bahnunternehmen nun ihr Angebot auf der am stärksten frequentierten Bahnstrecke Österreichs - der Verbindung Salzburg - Wien - reduzieren. Die ÖBB haben angekündigt, den Normalfahrplan erst in den nächsten Monaten und abhängig von weiteren Lockerungsschritten wieder aufnehmen zu wollen.
Mit dem 8. Februar ist außerdem die gegenseitige Ticketanerkennung zwischen ÖBB und Westbahn ausgelaufen.
Aus gesundheitspolitischer Sicht erscheint die Ausdünnung der Bahnverbindungen zum gegebenen Zeitpunkt kritisch, da in der Folge wieder die Zahl der Fahrgäste pro Zug steigen wird und auch Schüler wieder stärker auf Berufspendler treffen werden.
Grenzkontrollen, Einreisebestimmungen und Formulare
Die zweite Hürde für den Berufsverkehr ist die Verschärfung der Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern. Das Ziel ist, Reisebewegungen auf ein Minimum von Reisen, die wirklich unbedingt notwendig sind, zu reduzieren. Besonders angesichts der neuen, hochansteckenden Corona-Mutationen sollen die strengen Corona-Einreiseregeln genau kontrolliert werden. Das gilt auch an den Flughäfen. Auch Deutschland hat angekündigt, die Grenze nach Österreich streng zu überwachen.
Alle nach Österreich Einreisenden - und vom 10. Februar 2021 auch Pendler - müssen sich vor der geplanten Einreise ("Pre-Travel-Clearance") über das vom Sozial- und Gesundheitsministerium angebotene Online-Formular registrieren und ein negatives Coronatest-Ergebnis vorlegen. Es gilt zumdem eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden kann.
Das Online-Formular finden Sie in Deutscher und Englischer Sprache unter diesem Link.
Die Formulare für das medizinische Attest werden im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) als Ärztliches Zeugnis in Deutscher Sprache bzw. in als Medical Certificate auf Englisch zum Download angeboten. Das ärztliche Zeugnis muss im Registrierungsportal als Dokument hochgeladen werden bzw. auch mitgeführt werden - was bei einer allfälligen Kontrolle außerdem empfehlenswert ist.
Man erhält für die Einreise-Registrierung eine Sendebestätigung. Auch diese Sendebestätigung muss bei der Einreise elektronisch oder ausgedruckt mitgeführt und bei einer allfälligen behördlichen Kontrolle vorgewiesen werden.