Registrierkasse - Die verhinderte Cashmaschine für Finanzminister Schelling
Die Einführung der Registrierkasse bereitet in Österreich offenbar mehr Schwierigkeiten, als erwartet. Und sprudeln die Einnahmen für Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) offenbar weit unter seinen Schätzungen. Die von der Registrierkassen erfassten Unternehmer müssen nochmals nachrüsten, um weitere Manipulationen zu vermeiden. Die Standesvertreter melden sich bereits zu Wort und fordern Aufschub vom Aufschub.
Österreich ist anders: Die Registrierkassenpflicht und Aushändigung einer Mehrwertsteuerrechnung empört wieder einmal die Gemüter. Die Standesvertreter der Unternehmer drücken wieder einmal den Alarmknopf. Aber es gibt Gewerbetreibende, die die Registrierkassenpflicht ganz entspannt sehen.
Wien. In Ländern wie Italien gibt es selbst in kleinsten Bäckereien Neapels beim Einkauf unaufgefordert den gesetzlich verordneten Kassenzettel. Was im Süden Italiens bestens funktioniert, scheint dem österreichischen Gewerbetreibenden über ein halbes Jahr nach der verpflichtenden Einführung noch größere Schwierigkeiten zu bereiten. Und vor allem aber auch in weiten Teilen der Unternehmen großes Unverständnis und Geraunze hervorzurufen.
Die seit 1. Mai 2016 in Österreich geltende Registrierkassenpflicht hat noch immer Anlaufschwierigkeiten. Mit ihr soll einerseits die Steuerhinterziehung erschwert werden. Und vor allem auch neues Geld in die Kassen des Finanzministers gespült werden (Anm. das aufgrund der Steuerpflicht ohnehin abzuführen wäre). Doch die Pflicht bei jedes Geschäft auch offiziell über die Kasse zu registrieren - gilt bei Unternehmen mit mindestens 15.000 Euro Jahresumsatz - bringt dem Finanzminister weniger als erhofft. Und budgetiert.
Heuer hat Finanzmininister Hans Jörg Schelling 900 Mio. Euro Mehreinnahmen kalkuliert. Der Linzer Betrugsexperte Friedrich Schneider hält das für "überhaupt nicht realistisch", wie er im ORF-Morgenjournal ausführt. Seiner Prognose zufolge werden es bestenfalls zwischen 80 bis 120 Mio. Euro im heurigen Jahr. In den folgenden Jahren, rechnet der Wirtschaftsprofessor mit zusätzlichen Einnahmen von 250 Millionen bis 300 Millionen Euro.
Noch gäbe es Anlaufschwierigkeiten auf Seiten der Gewerbetreibenden. Aber grundsätzlich sei die Registrierkassenpflicht aber eine gute Sache, so der Universitätsprofessor der Johannes Kepler Universität Linz. Allerdings gibt es es auch weiterhin Unternehmer, die es mit der Einführung der Registrierkasse nicht wirklich Ernst meinen und noch immer glauben unerkannt am Fiskus vorbei über schwarze Kassen Geschäfte machen zu können, wie Recherchen von trend.at ergeben haben.
Beliebtes Mittel: Dem Kunden wird sehr wohl eine Bescheinigung in die Hand gedrückt, die aber als "Proforma-Rechnung" keinen Mehrwertsteuerausweis enthält. Und die beim Österreicher lange geübte Fragestellung - "Brauchen S' a Rehnung?" - bevor die Zahlung erfolgt ist vor allem bei Geschäften mit Stammkunden noch immer eine beliebte Absprache. Ganz abgesehen von Geschäften an Punsch- und Weihnachtsstanderln, die locker über die 15.000 Euro-Grenze kommen. In den wenigsten Fällen wird dort automatisch ein Kassenzettel mit Umsatzsteuerausweis - auch Rechnung genannt - Zug-um-Zug, Ware gegen Geld, ausgehändigt. Und auch in der Gastronomie passiert es noch immer, dass dass Kassasystem und Abrechnungssoftware in getrennten Kreisläufen geführt werden. Kurioserweise war es vor allem die Gastronomie, die vor Einführung der Registrierkasse gewarnt hatte.
Im Frühjahr hatten unterschiedliche Lobbyisten noch das Armadegon von Händlern, Gastonomen und anderer Berufsgruppen heraufbeschworen. Es werde zu Mitarbeiterabbau kommen, vor allem kleine Unternehmen wird die Einführung der Registrierkassen an die Substanz gehen bis hin zur Pleitegefahr wurde heraufbeschworen. Und auch die Ausrichtung von Feuerwehrfesten sowie die Geldquelle Klubgasstätte schien in Gefahr zu sein.
Dass der Finanzminister sich vielleicht ein wenig mit seiner Prognose verschätzt hat, scheint indes sehr wahrscheinlich. Im Finanzministerium hält man sich bereits seit Wochen mit Zahlen zu den Mehreinnahmen per Registrierkasse bedeckt. Es wird aber auf Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer in Höhe von 830 Mio. Euro von Jänner bis Oktober verwiesen. Wieviel davon den Registrierkassen zu verdanken war, könne man nicht herauslesen.
Die Ruhe nach dem Aufruhr
Doch in den vergangenen Monaten ist es fast wieder still geworden um die Gefahren, die mit der Einführung der Registrierkasse assoziiert wurden. Die kruden Verschwörungstheorien halten sich bis heute nicht. "Unternehmer, die wegen der Registrierkassenplficht Pleite gehen, haben ihr Geschäft nicht verstanden", sagten ein Ladenbesitzer sowie ein Frisör unisono trend.at. Klarerweise bedeutet die Einführung ein Mehraufwand. "Aber das muss und wird sich halt einspielen, wie so vieles im Geschäftsleben", sagt der Boutiquenbesitzer.
Auch andere befragte Unternehmer von diversen Branchen verstehen zum Teil die Aufregung um die Registrierkassen in Österreich nicht, die mitunter durch Teile der Wirtschaftskammer geschürte werden. Ein italienischer Cafetier in Wien meinte, dass "das in Italien kein Problem ist, warum soll das in Österreich überhaupt Schwierigkeiten bereiten?" Auch im besagten Kaffeehaus wird ohne Aufforderung sofort die Mehrwertsteuerrechnung gereicht. Ein Detail am Rande: Die Kellnerin druckt via mobilem Kassenterminal bei der Zahlung noch am Tisch die Mehrwertsteuerrechnung aus.
Eine Neuerung - und noch ein Deal
Auf die heimischen Unternehmer, die von der Registrierkassenpflicht erfasst sind, kommt ab 1. April 2017 noch eine Neuerung zu: eine verpflichtende Sicherheitseinrichtung für die Kassen. Dafür braucht es spezielle Signaturkarten. Damit will man gegen Manipulationen ankämpfen. Die Herstellerfirmen der Signaturkarten sollen bereits jetzt - fast fünf Monate vor der Einführung - Lieferschwierigkeiten. Eigentlich sollte die Neuerung bereits mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten, wurde aber bereits verschoben.
Pro forma sozusagen hat die Wirtschaftskammer (WKÖ) noch einmal sich zu Wort gemeldet, um den Schutzschirm abermals über ihre Unternehmen auszubreiten. Die Frist soll ein zweites Mal verlängert werden - um stattliche neun Monate, damit den Unternehmern bis Ende 2017 Zeit bleibt. Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der WKÖ-Bundessparte Handel, will nach dem Jahreswechsel dazu mit dem Finanzministerium in Kontakt treten.
Die Manipulation
Auch im Frühjahr ist es zu einem Aufschub gekommen, weil angebliche etliche Unternehmer - trotz intensiver Berichterstattung zuvor, unter anderem schon im Jahr 2015 - die Umstellung nicht geschafft haben. Aktion scharf - also Kontrolle durch die Finanzpolizei - soll es erst ab Sommer gegeben haben.
Doch dieses Mal geht es um um mehr als nur um die Einführung der Registrierkasse. Es geht um Manipulationsschutz, mit dem eine letzte Lücke geschlossen werden soll. Künftig soll jeder Beleg zusätzlich abgesichert werden, was mit einem computerlesbaren QR-Code sichtbar gemacht wird. Der QR-Code enthält die individuelle Signatur des jeweiligen Unternehmers. Die Barumsätze der Registrierkasse können somit in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet werden. Erfolgt eine Datenmanipulation wird die chronologische Barumsatzkette unterbrochen. die Manippulation wäre somit nachweisbar.
"Beim Manipulationsschutz geht es darum, dass jeder Beleg elektronisch signiert werden muss", erklärte Thalbauer. Warum das bisher noch nicht geschehen konnte, liegt an "unklaren Formulierungen" im Gesetz, wie die Wirtschaftskämmerin bekräftigt. Erst im Dezember habe tatsächlich mit der Umstellung begonnen werden können. Daher würde die Zeit bis April nicht nur knapp werden, sondern es würde sich "sicher nicht ausgehen". Der Grund: Bei jeder Kassa müsse die Verschlüsselungseinheit eingebaut werden. Und dies bedeute für die geplagten Unternehmer einen "enormen logistischen und auch zeitlichen Aufwand".
Die Registrierkassenpflicht - wen betrifft es?
Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro besteht ab dem Jahr 2016.
Die betroffenen Unternehmen müssen seither ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden. Zum 1. April 2017 muss das Sysmte mit einem Manipulationsschutz nachgerüstet werden. Jede Rechnung bekommt zusätzlich noch einen QR-Code, hinter dem sich die Signatur des Unternehmers verbirgt. Der QR-Code ermöglicht eine lückenlose Datenaufzeichung.
Als Registrierkasse können auch serverbasierende Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen. Beide Umsatzgrenzen müssen überschritten werden, damit die Kassenpflicht eintritt. Ab 1. April 2017 muss zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung im Kassensystem vorhanden sein.
Die Ausnahmen
Ausnahme und andere Grenzen gelten bei Umsätze im Freien bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro (vor der Gesetzesänderung im Juli 2016 bezog sich die 30.000 Euro Grenze auf den Gesamtbetrieb). Dabei handelt es sich um Geschäfte, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden (Kalte-Händeregelung). Für sie ist keine Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht vorgesehen.
Ausgenommen sind auch auch Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten mit Umsätzen unter 30.000 Euro im Jahr.
Auch für Buschenschanken (iSd § 2 Abs.1 Z5 GewO), die weniger als 30.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen und weniger als 14 Tage im Jahr geöffnet haben gibt es keine Pflicht eine Registrierkasse zu führen.
Kantinen von gemeinnützigen Vereinen, die weniger als 30.000 Euro Umsatz im Jahr erlösen und weniger als 52 Tage im Jahr geöffnet haben, sind ausgenommen genauso wie die Ausrichter von Vereinsfesten. Sie zählen zu den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften, die ebenso unter gewissen Bedingungen freigestellt sind.
Weitere Informationen unter:
=> "Registrierkassenpflicht – FAQ" der Wirtschaftskammer Österreich
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