Public Viewing: Wer bei Unfällen und Schäden zahlt
In welchen Fällen die private Haushalts-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zahlt und wann nicht.
Bei wilden Feiern mit ungewissem Ausgang kann die eine oder andere Versicherung nicht schaden.
Ein Gerangel unter aufgehetzten Fußball-Fans kann rasch entstehen, gerade wenn Adrenalin, Alkohol und Aggressionen im Spiel sind. Noch dazu wo sich meist Massen vor einem einzigen riesigen Bildschirm drängeln. Österreichweit verfolgen täglich bis zu 955.000 Fußballfans die Spiele im österreichischen Fernsehen. Public Viewing, das gemeinsame Fernsehschauen in einem großen Auditorium, steht dabei hoch im Kurs. Ausgelassene Feiern oder Wut und Enttäuschung über die Entwicklung eines Match können bei Zusehern ungeahnten Reaktionen auslösen. Kommt es zu Raufereien und Sachbeschädigungen mit finanziellen Folgeschäden, ist es entscheidend, wie man versichert ist.
Die Deckung von Schäden und die Folgen von Verletzungen können aus verschiedenen Versicherungsverträgen kommen. „Zu den wichtigsten zählt eine private Haftpflicht-, eine Unfallversicherung und Kfz-Kaskoversicherung zählen“, so Uniqa-Chef Chef Hartwig Löger.
Haushaltsversicherung zahlt bei Sach- und Personenschäden an Dritte
So springt bei Sach- oder Personenschäden an Dritte meist die private Haftpflichtversicherung ein, die standardmäßig in eine Haushaltsversicherungen inkludiert ist.
Private Unfallversicherung wichtig
Trägt man nach einem Unfall Verletzungen davon, sollte eine private Unfallversicherung nicht fehlen. Denn wer sich in der Freizeit eine Verletzung mit Folgen zuzieht, muss gegebenenfalls selbst für die Kosten aufkommen. Ein Risiko, das viele unterschätzen, aber zu den wichtigsten Versicherungen jedes einzelnen gehören sollte.
Bei Vandalismus hilft nur Vollkasko
Wird das eigene Auto beschädigt und kann in der Masse der Täter nicht ermittelt werden, hilft in der Regel nur die eigene Vollkasko-Versicherung. Bei Vandalismus nutzt meist weder Haft- und Teilkasko, sondern nur ein Vollkasko-Schutz. Wenn das eigene Auto am Parkplatz durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt wird, greift die Parkschadenkasko unter die Arme.
Versicherung ist kein Freibrief
Wer jedoch mit voller Absicht ein Auto beschädigt oder andere verletzt, kann – wird dieser ausgeforscht - dennoch nicht auf den Beistand seiner Versicherung hoffen. Vorsätzlich ausgeführte Daten enden nicht am Tisch der Versicherung, sondern meist vor dem Richter. Probleme können etwa auftreten, wenn Alkohol im Spiel ist. In diesem Fall entscheiden oft Sachverständige und Gerichte, ob ein Vorsatz vorliegt oder nicht.
Wenn die Vitrine zu Bruch geht oder das Tischtuch Feuer fängt
Schäden können aber auch, gerade wenn die Emotionen hochgehen, zu Hause passieren. Geht bei einer privaten Fußballfeier etwas zu Bruch, wird das Tischtuch samt umliegenden Gegenständen ein Raub der Flammen oder raubt ein Bier dem Laptop seine Funktion, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt in der Regel den Schaden den man am eigenen Gut oder eines geschädigten Dritten.
Sozialversicherung zahlt bei Unfällen in der Freizeit nicht
Wenn man sich selbst in der Freizeit verletzt, darf man nicht damit rechnen, dass die gesetzliche Sozialversicherung alle Kosten übernimmt. Viele vergessen, dass die Folgen von Freizeitunfällen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind. Gerade bei Unfällen wie ein Autounfall auf dem Weg zum Public Viewing hilft nur die private Unfallversicherung das finanzielle Risiko von Folgeschäden zu minimieren oder zu decken. Uniqa-Boss Löger: „Obwohl eine Unfallversicherung relativ günstig ist, ist nur jeder zweite Österreicher privat versichert. Aber auch hier gilt: Besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Alkohol und einem Unfall steigt die Versicherung aus.
Schaden sofort melden
Ist etwas passiert, ist es wichtig den Schaden der Versicherung sofort zu melden. Der Schaden sollte detailliert festgehalten und mit Fotos dokumentiert werden. „Je mehr Informationen der Versicherung vorliegen, umso schneller und einfacher ist es für uns den Fall zu bearbeiten und den Schaden auszugleichen“, so Löger. Vielfach können Schäden bereits direkt über die Homepage gemeldet werden.