Vor Gericht: Grasser will Millionen von seinem Ex-Steuerberater zurück
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat seinen früheren Steuerberater Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte wegen behaupteter Fehlberatung in Steuersachen auf Schadenersatz geklagt. Grasser will 2,4 Millionen Euro zurück.

Am Montag erscheint der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser wieder einmal vor Gericht. Diesmal zieht der Ex Minister gegen seinen früheren Steuerberater Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte ins Feld. Der Steuerberater soll ihn falsch beraten haben und deswegen Schadenersatz zahlen. Für den Dienstag ist die Befragung des Beklagten angesetzt. Haunold weist Grassers Vorwürfe entschieden zurück.
Gegen Grasser wird von der Justiz wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ermittelt, er soll Meinl-Honorare in Höhe von 9 Mio. Euro über sein internationales Firmen- und Stiftungsnetzwerk nicht versteuert haben. Grasser weist alle Vorwürfe zurück und wirft seinem früheren Steuerberater vor, er hätte ihm die Konstruktion vorgeschlagen und ihn dadurch falsch beraten, daher müssten ihm seine entstandenen und möglichen künftigen Kosten ersetzt werden.
Grassers Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, hat in einer Aussendung die Vorwürfe jüngst noch einmal bekräftigt: Die Einvernahmen würden ergeben, dass "alle steuerrechtlich relevanten Maßnahmen, insbesondere Firmengründungen von Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser über Anraten und im Einvernehmen mit Herrn Dr. Peter Haunold durchgeführt wurden". Die Finanzbehörde anerkenne aber keine einzige Firmengründung.
Vorwürfe zurückgewiesen
Haunold und dessen Kanzlei Deloitte weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Grasser sei von dem vorgeschlagenen Konzept eigenmächtig abgewichen, bringen sie vor. Grasser droht laut Berichten eine Geldstrafe von 15 Mio. Euro und eine Nachzahlung von rund 5 Mio. Euro an die Finanz. Wegen des Vorwurfs des Abgabenbetrugs könnte ihm auch eine Haftstrafe drohen.
Beim ersten Zusammentreffen von Kläger und Beklagtem am Handelsgericht Wien Ende März konnte Richter Manuel Friedrichkeit die Streitparteien nicht zu einem Vergleich bewegen. Daher hat er die nun bevorstehenden Einvernahmen angesetzt. Auch Zeugen sollen gehört werden: Der Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser, Beschäftigte der Meinl Bank, die Stiftungsräte von Grassers Stiftungen "Waterland" und "Silverland" in Liechtenstein und weitere Personen. Zur Frage, ob das von Grasser gezahlte Beratungshonorar überhöht war, soll ein Gutachter Stellung nehmen. Der Schadenersatzprozess könnte Einblicke in Grassers Steuerverfahren ermöglichen: Während Haunold im laufenden steuerrechtlichen Strafverfahren als Steuerberater der Verschwiegenheitspflicht unterworfen ist, kann er im Zivilverfahren wegen Grassers Klage reden, um sich überhaupt verteidigen zu können.
Streitwert: 2,4 Millionen Euro
Der Streitwert wurde vom Richter auf insgesamt 2,4 Mio. Euro festgelegt. Grassers Anwalt Böhmdorfer wollte einen niedrigeren Streitwert, um für seinen Mandanten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zu sparen.
Grasser bzw. seine Gesellschaft Valuecreation halten Haunold und Deloitte vor, dass sie eine rechtlich zulässige Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktion vorschlagen hätten müssen. Die Beklagten wenden ein, dass Grasser von den Vorschlägen abgewichen sei. So habe Grassers Ehefrau Fiona die Stiftung in Liechtenstein gegründet, nicht Grasser selber. "Dies hatte zur Folge, dass einerseits keine Schenkungssteuermeldung in Österreich erforderlich war und andererseits der Finanz die Struktur nicht bekannt wurde", heißt es in einem Schreiben von Deloitte. Weiters habe Grasser, entgegen dem ihm erteilten Rat, auf den Umbau des Hauses in Maria-Wörth unmittelbaren Einfluss genommen. Die Wörthersee-Villa gehört - über die österreichische Firma SMW OG - letztlich einer Grasser-Stiftung in Liechtenstein.