Preisabsprachen: Spar zu drei Millionen Euro verurteilt

Im Kartellverfahren gegen den Handelskonzern Spar ist ein erstes Urteil gefallen. Das Kartellgericht hat geurteilt, dass Spar mit Lieferanten von Molkerei-Produkten Preise abgesprochen hat. Spar muss drei Millionen Euro Strafe zahlen. Zu weiteren 16 Produktgruppen werden noch Beweismittel gesammelt.

Preisabsprachen: Spar zu drei Millionen Euro verurteilt

Spar-Chef Gerhard Drexel

Im Kartellverfahren gegen den Handelskonzern Spar ist ein Urteil gefallen. Das Kartellgericht hat befunden, dass der Handelskonzern mit Lieferanten von Molkereiprodukten Preise abgesprochen hat. Spar, das in der Causa seit Mai vor dem Kartellgericht mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) prozessiert hatte, muss ein Bußgeld in der Höhe von drei Millionen Euro zahlen.

Die Entscheidung des Kartellgerichts ist nur um eine Teilbeschluss zu den Molkereiprodukten. Zu einem zweiten Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen liegen laut Richterin Anneliese Kodek noch keine Beweismittel vor. Die Geldstrafe betrifft den Spar-Konzern. Den Töchtern des Unternehmens, Maximarkt und SSL, konnte nichts nachgewiesen werden. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner wertete das noch nicht rechtskräftige Urteil als Erfolg, zumal Teile zu Gunsten des Konzerns ausfielen

Spar-Chef Gerhard Drexel und BWB-Generaldirektor Theodor Thanner wurden öffentlich einvernommen. Zahlreiche Mitarbeiter von Spar, darunter Einkäufer und Manager, wurde befragt. Bei diesen Verhandlungen war die Öffentlichkeit aber ausgeschlossen.

Hausdurchsuchungen im Jänner und August 2013

Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB führte im Jänner und August 2013 Razzien bei Spar durch, weil sie vertikale Preisabsprachen (mit Lieferanten) bei dem Händler vermutete. Diese haben sich nun im Fall von Molkereiprodukten bestätigt. Es habe eine "Preismoderation" stattgefunden, da Lieferanten dazu veranlasst worden seien, Verkaufspreisempfehlungen abzugeben, erläuterte Kodekt bei der Urteilsverkündung. Zweck war, dass die Lieferanten die selben Preisempfehlungen auch anderen Händlern vorgeben, wodurch die Endverkaufspreise beeinflusst und auf dem gleichen Niveau gehalten werden sollten.

Richterin Anneliese Kodek bezeichnete Spar bei der Urteilsbegründung als im Kartellverfahren "absolut kooperativ". Dass sich Spar nicht auf ein Settlement einließ - also ein Schuldanerkenntnis - könne nicht als mangelnde Kooperation gewertet werden. Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren wegen Preisabsprachen vor Gericht ausficht. Konkurrent Rewe einigte sich mit der BWB und bezahlte 20,8 Millionen Euro Strafe.

Bei der Höhe des Bußgeldes orientierte sich das Kartellgericht an der Strafe, die Konkurrent Rewe bekam. Dass Rewe 20,8 Millionen Euro zahlte, während Spar nur drei Millionen Euro aufgebrummt wurden liege daran, dass das Verfahren gegen Rewe 20 Produktgruppen betraf, jenes von Spar aber nur eine. Bei Rewe wurde ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet, bei Spar von zehn (2002 bis 2012).

Die Arbeiterkammer (AK) fordert nun einmal mehr, dass Geldbußen Konsumenten zugutekommen müssten. Es brauche rasch eine grundsätzliche Lösung im Kartellgesetz, wie es im Regierungsabkommen vorgesehen sei, erklärte die AK nach dem Bekanntwerden des Urteils. "Kartellabsprachen zahlen am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher mit höheren Preisen. Deshalb muss auch die Strafe in den Verbraucherschutz fließen", so Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK.

Korruptionsstaatsanwalt ermittelt

In einem Nebenschauplatz hat sich Spar-Chef Drexel ein Ermittlungsverfahren bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingehandelt, berichtet die Zeitung "Der Standard" (Dienstagausgabe). Der Verdacht laute auf versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Angezeigt wurde die Sache von der Richterin in der Causa BWB gegen Spar.

Drexel hat in einer Verhandlung im Juni Details aus dem Wettbewerbsverfahren mit der BWB geschildert. In der Spar-Zentrale in Salzburg hatte es zwei Mal Hausdurchsuchungen gegeben. Nach der zweiten warf Drexel der BWB vor, eine "illegale Spionage-Software" eingesetzt zu haben. Drexel sagte im Juni am Kartellgericht sinngemäß aus: In einem inoffiziellen Treffen mit Thanner habe er dem angeboten, sich zu vergleichen und die "Spionage-Angelegenheit" nicht öffentlich zu machen - sofern die BWB von einem Bußgeldantrag gegen Spar absehe. Thanner lehte ab. Diese Aussagen hat das Kartellgericht an die WKStA geschickt, so die Zeitung.

"Die erhobenen Vorwürfe haben sich aus unserer Sicht während der Befragung als haltlos erwiesen. Wir rechnen mit einer Verfahrenseinstellung", so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zur APA. Es handle sich derzeit um ein Ermittlungsverfahren und es sei nicht entschieden, ob und wie dieses weitergehe.