AUA ringt nach EuGH-Urteil um Vergleich mit Personal
Schwere Zeiten bei der AUA: Das EuGH-Urteil, nach dem die Überführung des AUA-Personals in den günstigeren Tyrolean-Kollektivvertrag unrechtmäßig ist, wird Gehaltsnachzahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Den Bordbeschäftigten soll ein Vergleich abgerungen werden, um den mittlerweile bei den Höchstrichtern angesiedelten Arbeitskonflikt beizulegen. Das Unternehmen muss nochmals den Sparstift ansetzen.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist klar, dass die zwangsweise Überführung des fliegenden AUA-Personals in den billigeren Tyrolean-KV nicht zulässig war. Damit drohen der Firma hohe Nachzahlungen an die Belegschaft und das Ziel schwarzer Zahlen schwankt heftig. Zugleich hat die AUA-Mutter Lufthansa im heutigen Aufsichtsrat weitere Kapitalspritzen ausgeschlossen.
Damit ist der Druck auf die AUA-Geschäftsführung massiv gestiegen, mit dem Betriebsrat auf dem Verhandlungsweg zu einer Einigung über die künftige Bezahlung ihrer Mitarbeiter zu kommen. "Die wirtschaftlich schwierige Situation und der heutige EuGH-Entscheid haben uns in unserem Willen bestärkt, weiter an einer außergerichtlichen Lösung am Verhandlungstisch zu arbeiten", schreibt Klaus Froese, Tyrolean-Geschäftsführer und auf Firmenseite Chefverhandler über den neuen Kollektivvertrag, in einer Aussendung nach dem heutigen Aufsichtsrat.
Zufriedener Betriebsrat
AUA-Bord-Betriebsratschef Karl Minhard freut sich, dass - nach dem Urteil des EuGH - "wir nicht mehr verhandeln müssen, was Rechtslage ist". Auch er will nun aber nicht auf die Umsetzung des Spruchs durch den OGH in Österreich warten. "Wir werden KV-Verhandlungen führen müssen", sagte Minhard Donnerstagabend zur APA, "wir sind nicht blauäugig, wir wissen, mit dem Urteil verantwortungsvoll umzugehen". Zwar könnten die Ansprüche der letzten zwei Jahre, die durch die Anwendung des Tyrolean-KV entstanden sind, nicht "wegverhandelt" werden. "Aber wir können über einen tragfähigen KV für die Zukunft verhandeln". Auch sei es in einem begrenzten Rahmen möglich, Vergleichszahlungen auszuhandeln.
Bisher war sogar umstritten, ob es sich bei den Treffen zwischen Firmenführung und Betriebsrat nur um "Gespräche" oder um "Verhandlungen" handelt. "Ich denke, dass es Verhandlungen werden müssen", sagte Minhard heute. Denn wenn die Rückstellungen schlagend werden, "müssen wir irgendetwas liefern", sieht er die wirtschaftliche Lage der Airline realistisch. Termin gibt es allerdings noch nicht.
Die Lufthansa wiederum pocht darauf, dass sie der AUA seit dem Kauf 1,16 Mrd. Euro zugeschossen habe: 1 Mrd. bis 2011, dann 2012 noch 160 Mio. Euro für einen neuen Flieger und neue Kabinen. Dazu kommt noch eine Morgengabe der Republik Österreich beim Verkauf der AUA von 500 Mio. Euro, die ebenfalls "verbrannt" worden sei. Aus Sicht der Lufthansa, die selber wirtschaftlich schon besser dastand, reicht es nun. Das scheinen die Vertreter der Mutterfirma im heutigen AUA-Aufsichtsrat sehr eindringlich deponiert zu haben.
Urteil stärkt Betriebsrat
Auch aus Sicht der AUA-Geschäftsführung ist die Position des Betriebsrates durch das EuGH-Urteil klar gestärkt. Würde allerdings einfach die Zeit zurückgedreht und der alte AUA-KV wieder eingeführt, dann wäre der Weiterbestand der Fluglinie bedroht. Daher wird jetzt von der AUA auf rasche und offene Verhandlungen mit dem Betriebsrat gesetzt. Parallel dazu "wird der Vorstand nun trotzdem mit dem Ausarbeiten von Alternativszenarien starten und diese bei einer a.o. Aufsichtsratssitzung Anfang Oktober präsentieren" heißt es in der heutigen AUA-Mitteilung. Also in rund drei Wochen. Was solche Alternativen sein könnten, dazu will man sich heute nicht äußern, aber über die Möglichkeiten wurde schon oft spekuliert: Die Umwandlung in einen Billigflieger wäre ebenso denkbar wie Änderungskündigungen oder eine Schrumpfkur für das Unternehmen.
Minhard zeigt sich über Überlegungen zu Alternativszenarien in der Aussendung "nicht überrascht". Angesichts der wirtschaftlichen Lage sei dies zu erwarten gewesen.