Österreich braucht Aufschub bei Smart Meter
Die Ablehnungsrate der Konsumenten zur Einführung der intelligenten Stromzähler "Smart Meter" könnte das EU-Ziel verhageln. Die Skepsis der Konsumenten steigt vor allem wegen Bedenken zum Datenschutz. Die Ablehnungsrate lag Ende 2016 zwar nur bei 1,7 Prozent. Aber die große Umtauschaktion steht noch bevor. Und Österreich braucht nach großen Ambitionen nun doch mehr Zeit für die Umstellung.
2018 soll die große Austauschaktion bei Stromzählern über die Bühne gehen. Österreich mutiert vom Musterschüler zum Nachzügler.
Wien. Vor dem großflächigen Smart Meter-Rollout 2018 fordert die Arbeiterkammer eine Klarstellung des Wirtschaftsministeriums und der Regulierungsbehörde E-Control, wer in die angestrebte 95 Prozent-Quote für die neuen Stromzähler fällt. Konkret geht es um die Frage, ob auch jene Haushalte in die Quote fallen, die einen Smart Meter zwar eingebaut, die viertelstündliche Messung aber deaktiviert haben.
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die alle 15 Minuten den Stromverbrauch messen, speichern und einmal täglich an den Stromversorger senden. Zurzeit wird der Stromverbrauch geschätzt und nur alle drei Jahre abgelesen. Nach einer EU-Richtlinie sollen bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Haushalte mit Smart Meter ausgestattet sein.
Österreich wollte Musterschüler sein und bereits bis Ende 2019 95 Prozent der Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet wissen. Die heimische E-Wirtschaft bemühte sich zuletzt beim neuen Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) um einen Aufschub bis 2022.
Aktuell werden laut Arbeiterkammer (AK) nur jene Haushalte zur Quote gezählt, deren digitale Messgeräte auch "scharfgeschaltet" sind. Somit erlaube das Gesetz ein sogenanntes "Opt-Out" zurzeit nur so lange, bis eine Ablehnungsquote von fünf Prozent der Haushalte erreicht wird. "Das halten wir für einen Eingriff in das Grundrecht", so Christoph Klein, Direktor der AK Wien bei einem Pressegespräch am Mittwoch.
Das Recht der Konsumenten
Untermauert wird dies durch ein von der AK in Auftrag gegebenes Gutachten zur grundrechtskonformen Lage, aus dem hervorgeht, dass jeder Konsument die Möglichkeit haben muss, den Einsatz eines intelligenten Stromzählers in seinem Haushalt abzulehnen.
Gegen die "Institution Smart Meter" per se ist die AK aber nicht. Sie schlägt vor, dass 95 Prozent der Haushalte mit den Geräten ausgestattet werden sollen - ob die Konsumenten dann davon Gebrauch machen, soll aber ihre Entscheidung sein. "Auch ein Smart Meter, dessen ständige Aufzeichnungs- und Beobachtungsfunktion deaktiviert ist, ist auf die Quote anzurechnen", fordert die AK eine grundrechtskonforme Gesetzesauslegung der entsprechenden Verordnung.
Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit der Arbeiterkammer auf einer Linie. Die Konsumentenschutzorganisation fordert, dass jeder Konsument, unabhängig jeder Quote, den Einsatz eines Smart Meter ablehnen können soll. "Alles andere wäre ein Eingriff ins Grundrecht und ist daher abzulehnen", so VKI-Geschäftsführer Rainer Spenger.
Auch Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, will wie AK und VKI, "dass jeder Zähler, unabhängig von den vom Kunden gewählten Funktionen, zur 95 Prozent-Quote anerkannt wird."
Die größten Betreiber starten voraussichtlich im kommendem Jahr mit dem Einbau der Zähler. "Vor dem Rollout in Wien 2018 soll Klarheit herrschen", fordert Gutachter und Uni-Wien Professor Daniel Ennöckl, denn: "Opt-Out" affine Menschen seien eher in großen Städten zu finden. Bei vielen Österreichern herrsche aber Unsicherheit um die Ablehnungsmöglichkeit. Er glaubt, dass weniger als 10 Prozent der Stromkunden vom "Opt-Out" Gebrauch machen.
Das Misstrauen zum Datenschutz
Mit dem Tausch der Zähler habe es in den letzten Monaten immer mehr Beschwerden von besorgten Konsumenten bei der AK gegeben. Den möglichen Vorteilen wie präziseren Abrechnungen und Erkennen von Stromfressern, sehen die Menschen vor allem Probleme beim Datenschutz.
Zum einen werde befürchtet, dass Unternehmen die persönlichen Daten verwenden oder kaufen, um maßgeschneiderte Tarife oder Produkte anbieten zu können - Stichwort gläserner Konsument. Zum anderen gebe es die Sorge, dass auch kriminelle Kreise an sensible Informationen kommen könnten und aus dem Verbrauchsverhalten etwa ablesen, wann ein Haus leer steht.
Die Forderung nach klaren Regeln
Die Anrechnung der Opt-Out-Zähler auf die 95 Prozent-Quote ist gesetzlich nicht möglich, bestätigte die Regulierungsbehörde E-Control gegenüber der APA am Dienstag. "Wir prüfen derzeit, ob eine Anpassung notwendig ist", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium zur Kritik der Arbeiterkammer (AK) an dieser Regelung. Diese forderte rechtliche Klarheit vor dem großflächigen Smart Meter-Rollout 2018.
Die Erfahrung zeige, dass die Ablehnungsrate in Gebieten, wo der Smart Meter-Rollout bereits weit fortgeschritten ist, ohnehin weit unter 5 Prozent liegt, so das Wirtschaftsministerium.
Ende 2016 lag die Opt-Out-Rate laut E-Control bei rund 1,7 Prozent. "Die im Gesetz vorgesehene Opt-Out-Quote von bis zu fünf Prozent wird nach derzeitigem Stand also deutlich unterschritten", sagte E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer.
Oesterreichs Energie betonte, dass Österreich Vorreiter bei Sicherheit und Standards bei digitalen Stromzählern sei und forderte erneut einen Aufschub für den ehrgeizigen Austro-Fahrplan. Die E-Wirtschaft sei "zuversichtlich, die von der Europäischen Union vorgegebene Umsetzungsrate für das Jahr 2020 erfüllen zu können."