Ökobüro klagt um "größten Anschlag auf Tiroler Natur" zu verhindern

Umweltminister Andrä Rupprechter hat den umstrittenen wasserwirtschaftlichen Rahmenplan der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) für sechs Großkraftwerke genehmigt. Der WWF will gemeinsam mit der Umweltallianz Ökobüro dagegen beim Verfassungsgerichtshof klagen. Außerdem bereiten sie eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission vor.

Täler wie diese sollen für Großkraftwerke gefüllt werden und die Landschaft so zerstört werden.

Bedrohte, noch unberührte Tiroler Naturlandschaft.

Die Chancen auf Erfolg einer Klage stehen laut Juristen des Ökobüro gut. Die Juristen heben einige Aspekte des 800-Seiten-Plans hervor und kommen zu einem vernichtenden Urteil: Der Rahmenplan verstößt schon bei einer Grobprüfung gegen zehn erhebliche Punkte der Rechtsordnung.

"Der Rahmenplan verstößt von vorne bis hinten gegen österreichisches und europäisches Recht", ärgert sich Christoph Walder vom WWF. Gegen den Bau der sechs Großkraftwerke in den Tiroler Bergen hagelt es nicht nur Kritik von Umweltorganisationen, sondern auch von Agrarvereinigungen, Tourismusvereinen sowie Rafting- und Kajakverbänden. 50 fast durchgehend negative Stellungnahmen waren bis Mitte September im Umweltministerium eingegangen. „Damit die TIWAG-Projekte zum Zug kommen, hat der Umweltminister kurzerhand alle Einwände vom Tisch gewischt und betreibt massiv die Ausverkaufspolitik der Tiroler Naturschätze “, empört sich Walder.

"Ansammlung von gravierenden Rechtsverstößen"

Ökobüro-Geschäftsführer Thomas Alge: „Das beginnt bei Formalfehlern bei der Auflage des Plans, dazu kommen Verstöße gegen mehrere europäische Richtlinien, das EU-Wettbewerbsrecht oder nicht haltbare Eingriffe in das Wasserbenutzungsrecht der Gemeinde Sölden. Da der Rahmenplan der TIWAG inhaltlich nicht der Rechtsgrundlage des Paragraph 53 entspricht, ist er jedenfalls gesetzwidrig. Denn dieser Paragraph hat einen klaren Fokus auf den Gewässerschutz, während der TIWAG-Plan die Verwirklichung von sechs Großkraftwerksvorhaben vorsieht. In diesem rechtlich desaströsen Zustand ist der Plan einfach nicht genehmigungsfähig. Ich denke, dass sich der Verfassungsgerichtshof dieser Ansicht anschließen wird.“

Öffentliches Interesse zählt mehr als Schutz von Gewässer


Rahmenpläne sind eine auf fachlicher Basis ausgearbeitete Planungen für ein Flusseinzugsgebiet die, die Verbesserung und den Schutz von Gewässern zum Ziel haben. Der TIWAG sei es dennoch gelungen, für ihre Kraftwerkspläne im „Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan Großwasserkraftwerksvorhaben Tiroler Oberland“ die Zuerkennung eines „öffentlichen Interesses“ und somit die rechtliche Genehmigung des Umweltministers zu erwirken.

Mangelnde Transparenz im Umweltministerium?

Enttäuscht zeigen sich die Umweltorganisationen auch vom Umweltministerium. „Wir haben bislang nichts darüber gehört, ob und wie auf die vernichtenden Stellungnahmen auf den TIWAG-Plan reagiert wurde“, so Walder. „Ausgerechnet von Minister Rupprechter, zuletzt immerhin Direktor für Kommunikation und Transparenz im EU-Rat, haben wir uns da einen anderen Umgang erwartet. Das Mindeste wäre gewesen, wenn die Anerkennung des Plans ebenfalls noch einmal zur öffentlichen Stellungnahme aufgelegt worden wäre, bevor sie verordnet wird.“

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