Andras Weber in 'formatiert': Das Unschuldslamm & eine Vermutung
Grassers erstes Geständnis samt nachträglicher Mitteilung
Warnung: Die Lektüre dieser FORMAT-Ausgabe kann verwirren. Artdirektor Peter Hirsch stand bei der grafischen Gestaltung quasi unter juristischer Kuratel. Unser
Anwalt Gerald Ganzger bestimmte Größe und Farbe der Headlines, maß mit dem Lineal die Höhe der Buchstaben und nahm auch wesentlichen Einfluss auf
die Covergestaltung. Grund für die ungewöhnliche Übung: ein Herr namens Karl-Heinz Grasser.
Er fordert die Veröffentlichung einer nachträglichen Mitteilung, wonach das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Täuschung, des schweren Betrugs etc. in der Meinl-Affäre von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. In diesen Fällen ging und geht es bei anderen Beschuldigten noch immer um mutmaßlichen Anlegerbetrug.
FORMAT hat nicht falsch berichtet. Wir haben 2008 und 2009 wahrheitsgemäß geschrieben, dass der Staatsanwalt in der MIP-Causa auch gegen den damaligen Meinl-Manager Grasser vorgeht. Wir werden zur Veröffentlichung der nachträglichen Mitteilung gezwungen, weil es das Medienrecht so vorsieht. Der Gesetzgeber will mit diesem selten genutzten Instrument eigentlich Menschen, die keinen Zugang zur Öffentlichkeit haben, einen solchen ermöglichen. Einfach gesagt: Ein Hendldieb, der als Verdächtiger in der Zeitung stand, soll nach Freispruch die Möglichkeit einer Veröffentlichung bekommen.
Jetzt ist Grasser natürlich kein Hendldieb
Er hat Zugang zur Öffentlichkeit, gibt Interviews, schreibt offene Beschwerdebriefe an die Justizministerin. Und natürlich weiß jeder Affären-Interessierte, dass die MEL-Causa KHG betreffend eingestellt wurde. Was also soll das Ganze? Man kann es als juristische Schlussoffensive von Grasser und Anwalt Manfred Ainedter interpretieren, recherchierende Medien doch noch an die Kandare zu nehmen. Viel helfen wird das nicht. Täglich tauchen neue Details in der BUWOG-Affäre auf. Gegen Grasser selbst läuft ein Finanzstrafverfahren, und die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen ihn als Beschuldigten wegen mehrerer Straftatbestände.
Politisch bleibt vom Wunderknaben der Regierung Schüssel ohnehin nichts. Sein Konzept der Ich-KHG fescher, unabhängiger Aufsteiger treibt etablierte Politik vor sich her ist nicht nur wegen der Skandale gescheitert. Auch wegen inhaltlicher Substanzlosigkeit: das Nulldefizit, dem Volk mit dem Klogenfurter Autoverkäufer-Schmäh reingewürgt Propaganda pur. Von nachhaltiger Budgetsanierung keine Spur. An sich vernünftige Privatisierungen offenbar teils missbraucht als Geldzapfsäule für Ex-Tankstellenpächter und andere blaue Kumpane. Dass er damit der Idee Mehr privat, weniger Staat und dem Leistungsgedanken im Land der staatshörigen Kämmerer, Gewerkschafter und Regierungspolitiker langfristig Schaden zugefügt hat, sei nur nebenbei bemerkt.
Jetzt ist der einstige Schwiegersohn der Nation zur Lachnummer verkommen. Ein tiefer Fall. Tausende stürmen das Audimax, wenn Kabarettstars aus Abhörprotokollen lesen. Im Internet sind KHG-Songs der Hit. Ich war noch niemals in Vaduz, ich war noch nie in Liechtenstein, des muas a andrer gwesen sein, texten findige Kleinkünstler Udo-Jürgens-Gassenhauer um.
So lustig, dass einem das Lachen im Hals stecken bleibt
Denn was auf der Bühne aufgrund künstlerischer Freiheit nicht gelten muss die Unschuldsvermutung nämlich , sollte im realen Leben bald einer Klärung zugeführt werden. Immerhin geht es um einen der größten Skandale der Zweiten Republik. Seit im September 2009 dieses Magazin die BUWOG-Provisionen aufgedeckt hat Meischberger und Hochegger, die Spezis des Finanzministers, erhielten 9,6 Millionen Euro für den richtigen Zund an die Immofinanz , ermitteln Justiz- und Polizeibehörden.
Abertausende Seiten an Akten fördern immer abenteuerlichere Details zutage. Darunter einen ehemaligen Finanzminister, der in kreativen liechtensteinischen Stiftungskonstruktionen mit ordentlichen Summen Geld hantiert. Und der sich selbst Kredite gibt und sich damit dem Verdacht aussetzt, steuerschonend zu agieren. Das ist betont freundlich formuliert. Politisch-moralisch richtet sich so eine Vorgangsweise von selbst. Aber letztlich geht es beim BUWOG-Komplex vor allem um die eine, die strafrechtlich relevante Frage: Hat er, oder hat er nicht an der Provision seiner Freunde Meischberger und Hochegger partizipiert?
In einem ist Grasser Recht zu geben: Ich habe ein Recht darauf, dass schnell ermittelt wird. Eine rasche, sauber ermittelte Entscheidung über Anklage oder Einstellung der Causa Grasser ist wünschenswert. Auch, um dem Unschuldslamm seine Vermutung zu nehmen: Das ist eine politische Schmutzkampagne. Was von Grassers supersauberem Gewissen abseits seiner Verteidigungssuada zu halten ist, zeigt freilich eine Selbstanzeige bei der Finanz, die Enthüller Ashwien Sankholkar auf Seite 20 präsentiert: Er habe von 2002 bis 2008 Spekulationsgewinne von rund 18.000 Euro nicht ordnungsgemäß versteuert. Kein sonderlich großer Betrag. Aber: ein Finanzminister? Der vergisst, Spekulationsgewinne zu versteuern? Passt gut ins Bild, dieses erste, kleine Geständnis. Folgen bald weitere?