Massive Kritik an der Arbeit der COFAG
Renommierte Gastronomen und Rechtsanwälte beklagen die Planlosigkeit der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG), die Unternehmen rasch Hilfsgelder auszahlen soll.
Wolfgang Binder, Betreiber des Wiener Traditionscafés „Frauenhuber“ und gleichzeitig Fachgruppenobmann der Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien, kann angesichts dieser Zahl nur lachen. 17 Tage soll laut Website die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Fixkosten-Ansuchen dauern, die bei der COFAG, der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes, also jener Stelle die für die meisten Covid-Hilfsgelder zuständig ist, einlangen.
Binder selbst aber wartet bereits mehr als sechs Monate auf die Auszahlung des Fixkostenzuschusses, den er im September via Steuerberater beantragt hat. „Nach nunmehr einem Jahr Pandemie und insgesamt sechs Monaten geschlossener Betriebe ist ein Einlangen der Hilfsgelder zwingend notwendig um den Fortbestand vieler Unternehmen zu gewährleisten“, ist der Traditionscafetier überzeugt. Denn Binder weiß, dass er kein Einzelfall ist. Viele seiner Kollegen hätten ähnliche Probleme mit der COFAG.
Auch Paul Kolarik, Chef von Kolariks Freizeitbetrieben im Prater, versteht nicht ganz, welchen Zusatznutzen die eigens geschaffene Agentur bringen soll: „Das hätte das Finanzministerium sicher schneller machen können.“ Denn bis vor kurzem haben zwölf Mitarbeiter rund 3.000 Anträge mit der Hand bearbeitet.
Weitere Kritik
Auch Rechtsanwälte beklagen die Planlosigkeit der Behörde. Die COFAG-Mitarbeiter würden bei anhängigen Prüfungen von Fixkostenbeziehern eine „Schadensminderungspflicht“ der Förderungswerber einfordern. Was genau das bedeutet, würde ihnen aber nicht ganz klar sein, kritisiert Rechtsanwalt Alfred Nemetschke. Dies wäre speziell für Mieter von Geschäftsräumlichkeiten ein Problem.
Von ihnen wird in den Guidelines der COFAG einerseits verlangt, dass sie eine Mietzinsminderung von ihrem Vermieter zumindest verlangen, damit man ihnen keinen Förderbetrug vorwerfen könne. Sollte das aber nicht gelingen – und einige Mieter liegen deswegen ja mit ihren Vermietern im Clinch – ist die Rechtslage völlig offen. Hier sind die Gerichte gefragt. „Finanzministerium und COFAG hetzen geradezu Bestandnehmer und Bestandgeber gegeneinander auf, kommunizieren unabgestimmt und irreführend und putzen sich auf dem Rücken der Förderungswerber ab“, sagt Immobilienrechtsspezialist Nemetschke.
Stellungnahme der COFAG
Die COFAG bestätigt dem trend, dass die Genehmigungsdauer beim Fixkostenzuschuss I durchschnittlich 17 Werktage beträgt. Die Hälfte aller Antragsteller erhalten aber die Genehmigung ihrer Anträge sogar innerhalb von elf Werktagen, so die COFAG. Die Auszahlung erfolge unmittelbar nach der Genehmigung. Es sei laut COFAG nur noch ein kleiner Teil der Anträge noch nicht abgearbeitet. Demnach sollen bis zum 5. März 21 bereits 68.110 von insgesamt 73.573 Antragstellen das Geld ausbezahlt worden sein.
Die COFAG erklärt in ihrer Stellungnahme dem trend, dass seit Ende Jänner 125 Personen für die COFAG an der Abwicklung der Anträge und in der Betreuung der Antragsteller tätig sind. Neben dem Koordinationsteam seien das Sachbearbeiter in der Prüfung, im Beschwerdemanagement sowie Beschäftigte im Callcenter. Zusätzlich würde die COFAG Beamte im Finanzministerium in der Beantwortung von komplexeren Fragen hinzuziehen.
Verzögerungen seien beim Fixkostenzuschuss darauf zurückzuführen, weil "es häufig komplexere Fragen zu beantworten" gäbe. In einigen Fällen seien auch Ergänzungsgutachten durchzuführen, die Finanzbeamte für die COFAG erstellen, bevor die Genehmigung erteilen werden kann.
(COFAG-Stellungnahme - aktualisierte Version - 11.3.21 / 16:15 Uhr)