Lockerung für Nachtgastro ab 1. August noch nicht fix
Die Verlängerung der Sperrstunde kommt laut Gesundheitsministerium nur, "wenn die epidemiologische Situation es zulässt". Zunächst mit einer Quotenregelung.
Wien. Die in Aussicht gestellte weitere Lockerung für die Nachtgastronomie und eine Verlängerung der Sperrstunde bis 4 Uhr früh ab 1. August wird es nur geben "wenn die epidemiologische Situation es zulässt" - das hat das Gesundheitsministerium am Freitag gegenüber der APA betont. Die endgültige Entscheidung soll, wie berichtet, am 15. Juli getroffen werden.
"Es gibt gute Konzepte, aber alles hängt von der epidemiologischen Situation ab", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. "Wenn sie sich verbessert und stabilisiert, dann könnte eine Öffnung der Nachtgastronomie realistisch werden. Aber bei Fortsetzung oder Verschlechterung der derzeit unsicheren Lage wird eine Öffnung kurzfristig nicht möglich sein."
Wenn alles gut geht, sieht der Plan vor, dass die Lokale ab 1. August mit einer Belegung von maximal 60 Prozent der zugelassenen Personen bzw. maximal 200 Personen aufsperren dürfen. Ab Mitte August sollen die Lokale dann bis zu 750 Leute bewirten dürfen.