Kampf gegen Steuervermeidung von multinationalen Konzernen
Das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 soll (halb)legale Steuervermeidung und Gewinnverschiebung vor allem von multinationalen Konzernen verhindern. Sie zahlen im Schnitt um 30 Prozent weniger Steuern als ein inländischer Klein- und Mittelbetrieb (KMU).
Die Finanz will gegen das Verschieben von Steuern vorgehen - die Gesetzesnovelle dazu ist in Vorbereitung.
Wien Im Kampf gegen Steuervermeidung von multinationalen Konzernen beschloss der Ministerrat heute die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Mit dem noch vom Parlament zu beschließenden EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 werden ein Gesetz neu erlassen, sieben geändert und eines aufgehoben.
Hintergrund der Gesetzesinitiative ist der Umstand, dass multinationale Konzerne im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung ihre Steuerbemessungsgrundlage teils drastisch verringern konnten. 250 Mrd. Euro gehen laut OECD den 28 EU-Mitgliedsstaaten jährlich durch Steuervermeidung verloren. Andere Schätzungen liegen noch höher. Geschädigt werden aber nicht nur Staaten, sondern auch andere Steuerpflichtige. Arbeitnehmer und Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) müssen deswegen höhere Steuern in Kauf nehmen. Laut EU-Kommission zahlt ein multinationales Unternehmen im Schnitt um 30 Prozent weniger Steuern als ein KMU.
Diese (halb)legalen Steuerpraktiken werden auch als BEPS bezeichnet, eine Abkürzung für "Base Erosion and Profit Shifting". Sie sind streng von "klassischer" Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu unterscheiden.
70 Prozent der Gewinnvermeidung passiert über konzerninterne Verrechnungspreise und die Verschiebung von geistigem Eigentum in Niedrigsteuerländer. Diese Praxis ist unter der Bezeichnung "Patentbox" bekannt. Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 hat Österreich dieses Schlupfloch geschlossen - Zins- und Lizenzzahlungen sind künftig nur mehr dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie im Empfängerland mit zumindest 10 Prozent effektiv besteuert werden.
Mit dem geplanten EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 ist nun in Umsetzung der EU-Richtlinie unter anderem die Schaffung eines Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) vorgesehen. Dieses verpflichtet Großbetriebe ab 50 Mio. Euro Umsatz zur Offenlegung ihrer Verrechnungspreispolitik gegenüber der Finanz für Wirtschaftsjahre beginnenden mit 1.1.2016. Es verpflichtet weiters multinationale Unternehmen ab 750 Mio. Euro Umsatz zur Erstellung einer länderbezogene Ertragsinformation gegenüber der Finanz ("country-by-country report"). Betroffen davon sind etwa 50 österreichische Unternehmen und 10 bis 15 Prozent der österreichischen Multis.
Weiters ist beginnend mit 2017 die Erweiterung des automatischen Informationsaustausches bezüglich Steuervorbescheide ("tax rulings") und länderbezogene Ertragsinformationen vorgesehen. Ausgetauscht werden alle nach 2012 ausgestellten oder abgeänderten Steuervorbescheide, die 2014 noch gültig waren.
Ein weitere Neuerung betrifft das Kontenregister, wo bisher nur das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) der Person und seine Kontonummern gespeichert waren. Künftig sollen auch Klartextdaten wie Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht und Ansässigkeitsstaat gespeichert werden können. Dies soll die gezielte Betrugsbekämpfung erleichtern.