Härtefallfonds - Förderrichtlinie überarbeitet, neue Anträge möglich
Die Regierung hat beim Härtefallfonds nachgebessert. Höhere Fördersummen sind nun möglich. Bei bereits eingereichten bzw. abgerechneten Anträgen sei laut Wirtschaftskammer ist keine neuerliche Einreichung nötig.
Wien. Die am 27. Mai angekündigte Nachbesserung beim Corona-Härtefallfonds für Selbstständige ist nun offiziell: Ab heute gilt die überarbeiteten Richtlinie. Bei bereits eingereichten bzw. abgerechneten Anträgen sei keine neuerliche Einreichung erforderlich, teilte die für die Abwicklung zuständige Wirtschaftskammer Österreich am Donnerstag in einer Aussendung mit.
"Die Aus- und Nachzahlungen bei Aufrundung auf den neuen Mindestförderbetrag und beim Comeback-Bonus erfolgen automatisch. Mit der Nachzahlung des Comeback-Bonus wurde gestern bereits begonnen", so die Wirtschaftskammer.
Die türkis-grüne Regierung hat nach Kritik von Selbstständigen am Härtefallfonds einige Verbesserungen umgesetzt. Die Mindestförderung wurde auf 500 Euro angehoben, ein zusätzlicher "Comeback-Bonus" von 500 Euro pro Monat eingeführt und die Verdoppelung der förderbaren Monate von drei auf sechs Monate ausgeweitet. Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds sind unter wko.at/haertefall-fonds möglich.