Die neue Gewerbeordnung steht - Die Änderungen

Vieles soll mit der neuen Gewerbeordnung einfacher und günstiger werden. Die Zahl der reglementierten Gewerbe bleibt jedoch fast unverändert. Teilgewerbe fallen zur Gänze. Betriebsanlagen sollen schneller genehmigt werden und die Verfahren deutlich vereinfacht werden. Deutlich weniger Genehmigungen notwendig sein. Und auch bei Sachverständigen hat man die aktuelle Regelung gelockert. Die Ausbildung soll aufgewertet werden.

Ehrleichterung bei den Koalitionspartnern: Die neue Gewebeordnung ist in trockenen Tüchern.

Erleichterung bei den Koalitionspartnern: Die neue Gewebeordnung ist in trockenen Tüchern.

Die Gewerbeordnung wird nach langen Verhandlungen umgekrempelt. Laut Bundesregierung wird vieles einfacher und günstiger. Erleichterungen gibt es bereits bei der Anmeldung: Sie soll künftig kostenlos sein. Die bisherigen Gebühren und Verwaltungsabgaben fallen. Die Teilgewerbe-Verordnung wird im Zuge der Novelle, die Ende der Woche in Begutachtung gehen soll, komplett aufgehoben.

Bei der Gebührenbefreiung rechnet die Regierung mit einer Ersparnis von mehr als 10 Millionen Euro für Selbstständige. Die Berechnung basiert darauf, dass jährlich rund 80.000 Gewerbeanmeldungen durchgeführt werden.

Die Teilgewerbe-Verordnung wird im Sinne einer Vereinfachung aufgehoben. Künftig gibt es dann nur mehr reglementierte oder freie Gewerbe.

Für welche Teilgewerbe die Zugangsbeschränkungen fallen:

19 Teilgewerbe, die derzeit mit Zugangsvoraussetzungen reglementiert sind, sollen laut dem Entwurf frei werden: Änderungsschneiderei, Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen, Autoverglasung, Betonbohren und -schneiden, Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge, Entkalken von Heißwasserbereitern, Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Fahrradtechnik, Friedhofsgärtnerei, Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen, Instandsetzen von Schuhen, Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio), Nähmaschinentechnik, Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen, Schleifen von Schneidewaren, Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern, Wäschebügeln und der Zusammenbau von Möbelbausätzen.

Erdbauer und Klauenbeschlager bleiben als Gewerbe weiterhin reglementiert

Damit bleiben formal nur zwei Teilgewerbe reglementiert. Sie wandern zu den reglementierten Gewerben. Das betrifft den Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Im Wirtschaftsministerium von Reinhold Mitterlehner (ÖVP) wird hierzu betont, dass es bei den beiden Gewerben zu keiner Verschärfung beim Berufszugang kommt. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.

Gewerbe wie Fliesenleger darf künftig mehr Nebentätigkeiten ausüben

Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden deutlich erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Beispielsweise ein Fliesenleger könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Tischlerarbeiten bestreiten - und umgekehrt. Ein Grafiker etwa könnte 30 Prozent des Umsatzes mit der Erstellung von Homepages oder anderen freien Gewerben erwirtschaften.

Von Eissalon bis Gashäuser: Betriebsanlagen sollen schneller genehmigt werden

Schneller genehmigt sollen künftig bestimmte Betriebsanlagen werden - nämlich durch die Bezirkshauptmannschaften, wenn es ein "geringes Gefährdungspotenzial" gibt. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. Die Regierung rechnet hier jährlich mit rund 6.000 vereinfachten Verfahren. Bisher hat es nach Angaben aus Regierungskreisen nur 2.500 solcher vereinfachter Verfahren gegeben. Künftig würden also rund 50 statt 20 Prozent aller Betriebsanlagenverfahren als vereinfachtes Verfahren geführt werden.

Tempo bei Genehmigungsverfahren soll erhöht werden

Schneller gehen soll es künftig auch behördlich. Bescheide sollen bald nicht mehr länger als vier Monate auf sich warten lassen, statt bisher sechs. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.

Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen künftig aus einer Hand


Das Betriebsanlagenrecht soll entbürokratisiert werden. Ein sogenanntes durchgängiges One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten: Ein Verfahren mit einem einzigen Bescheid. Demnach sollen bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen künftig aus einer Hand kommen. Widersprüchliche Behördenauflagen sollen so vermieden und die Verfahrensdauer reduziert werden.

Künftig sollen auch Veröffentlichungspflichten gestrichen und Einreichunterlagen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

Zeltfeste und Pop-up-Stores bald ohne Genehmigungen möglich

Aus dem Betriebsanlagenrecht wegfallen sollen lediglich vorübergehenden Tätigkeiten. So können Gastwirte etwa leichter bei einem Zeltfest ausschenken. Wirte können auch - vorübergehend - genehmigungsfrei beispielsweise auf ihrem Parkplatz ausschenken oder einen Pop-up Store errichten. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden - etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

Deutlich weniger Genehmigungsverfahren

Von 12.000 Genehmigungsverfahren jährlich entfallen derzeit 35 Prozent auf Anzeigeverfahren, 20 Prozent auf vereinfachte Verfahren, 40 Prozent auf Änderungsgenehmigungen und 5 Prozent auf Neugenehmigungen. Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert.

Unternehmen sollen bei der Wahl von Sachverständigen mitreden können

Bei Genehmigungsverfahren sollen die Unternehmern auch bei der Bestellung von Sachverständigen eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

In die neue Gewerbeordnung soll auch ein eigenes Kapitel für eine Höhere Berufsbildung hinein. Damit folgt Österreich dem erfolgreichen Vorbild der Schweiz und Deutschlands, heißt es aus der Wirtschaftskammer. Neu werden sogenannte Höhere Berufsprüfungen neben den bisherigen Meisterprüfungen und den Befähigungsprüfungen für geregelte Gewerbe.

Gewerbliche Ausbildung soll aufgewertet werden und Stufe sechs nach dem Bolgnia-System erreichen

Die Ausbildun für gewerbliche Berufe soll aufgewertet werden. So wird eine höhere Berufsprüfung eingeführt. Diese soll der Stufe sechs im europäischen (und nationalen) Qualifikationsrahmen entsprechen - das ist etwa ein Bachelor. Der heimische Meister ist Stufe sieben (Master). Ziel ist die bessere Durchlässigkeit in eine hochschulische Bildung - aber vor allem auch, dass sich heimische Firmen bei europaweiten Ausschreibungen besser beteiligen können, denn dort werden solche Qualifikationen erfragt.

Die Höhere Berufsprüfung definiert sich durch fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeit im Beruf - etwa Innovationsfähigkeit. Es handelt sich um reine Bildungsabschlüsse, die daher auch nicht in geregelten Gewerben, etwa im Handel, eingerichtet werden. Die höhere Berufsbildung soll eine Anerkennung nachgewiesener Lernergebnisse bei facheinschlägigen Studien ermöglichen.

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