Formfehler verhindert Glyphosat-Verbot ab Jänner

Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird aufgrund eines Formalfehlers nicht mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Formfehler verhindert Glyphosat-Verbot ab Jänner

Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird nicht mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Grund dafür ist ein reiner Formalfehler: Der Entwurf des Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.

In einem Brief an Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka erklärt Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, dass für derartige Rechtsvorschriften "zwingend ein Informationsverfahren" vorgeschrieben ist. Der Entwurf des Gesetzes hätte daher der EU zur Notifizierung vorgelegt werden müssen, "damit diese und die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen können". Erst danach hätte die Vorschrift beschlossen werden können.

Formfehler mit Folgen

Diese - rechtlich ausdrücklich geforderte - "Notifizierung eines Entwurfes wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt", so die Bundeskanzlerin. Dies habe auch die Europäische Kommission bereits beanstandet. "Die Europäische Union hat auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen", schrieb die Bundeskanzlerin.

Sowohl der Verfassungsdienst im Justizministerium als auch der Rechtsdienst des Bundeskanzleramts kamen in einem gemeinsamen Gutachten zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin von einer Kundmachung absieht. "Ich darf betonen, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt", so die Bundeskanzlerin.

Die Notifizierung kann laut Rechtsgutachten von Justizministerium und Bundeskanzleramt nicht einfach nachgereicht werden. Um ein Glyphosatverbot doch noch zu erreichen, muss erneut ein Entwurf eingebracht werden, der dann ordnungsgemäß notifiziert werden muss.

Österreich und die EU

Das Glyphosatverbot wurde am 2. Juli mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT beschlossen. Die Europäische Kommission hat das Verbot bis zum Ablaufen der Frist am 29. November zwar nicht dezitiert untersagt, aber eben die fehlende Notifizierung beanstandet. In der EU ist der Unkrautvernichter weiter zugelassen.

Das Umweltministerium zeigte sich bereits nach Ablauf der Frist abwartend und warnte auch vor einer inhaltlichen Rechtsunsicherheit. Denn ein "nationaler Alleingang" ist eigentlich nur unter zwei Bedingungen durchführbar. Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Oder es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. Beide Fälle liegen nicht vor. Zudem war das Bundesland Kärnten bereits mit dem Versuch, ein Totalverbot einzuführen, bei der Kommission abgeblitzt.

Grüne Kritik

Für die Grünen hat sich trotz etwaiger Formalfehler der Grund für das Glyphosatverbot nicht geändert. "Der österreichische Nationalrat hat im Juli mehrheitlich beschlossen, das Inverkehrbringen von Pestiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat zu verbieten. Dass dieses Verbot nun aufgrund von Formalfehlern nicht in Kraft treten soll, können wir so nicht hinnehmen", sagte die Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer. "Es war der klare Wille des Gesetzgebers, Glyphosat zu verbieten, da wird sich wohl nichts daran geändert haben."

Wenn die Bundeskanzlerin auf ihrem Standpunkt beharre, dass formalrechtlichen Gründe gegen ein Inkrafttreten sprechen, müsse sie dem Willen des Gesetzgebers Folge leisten und dem Parlament eine Regierungsvorlage für ein Glyphosatverbot zukommen lassen.

Kritik kommt auch von Umwelt-NGOs: Das Verbot nicht in Kraft zu setzen, kritisiert komme einem Verrat an der Demokratie gleich. "Wenn ein souveräner EU-Mitgliedstaat trotz klarer Mehrheit im Parlament und breiter Unterstützung in der Bevölkerung eine wahrscheinlich krebserregendes Pestizid nicht verbieten kann, dann läuft etwas grundlegend falsch in Europa", sagte Helmut Burtscher-Schaden, für Global 2000.

SPÖ: Neuer Verbotsantrag

Die SPÖ wird erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einbringen und will so dessen rasche Umsetzung erreichen. "Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird", sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried. Die Nichtkundmachung des Glyphosatverbots sei unverständlich.

Nicht die österreichische Bundeskanzlerin könne die EU-Konformität des Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH), merkte Leichtfried an. Die Bundeskanzlerin maße sich "die Kompetenz an, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen ist". Diese stehe ihr gemäß der Bundesverfassung aber in "keiner Weise" zu, so Leichtfried.

Green Deal der EU

Unabhängig von der Diskussion um die Glyphosat-Zulassung in Österreich und der EU will die neue EU-Kommission von Ursula von der Leyen offenbar den Chemieeinsatz in der europäischen Landwirtschaft drastisch verringern und den gesamten Agrarsektor stärker auf Umwelt- und Klimaschutzziele ausrichten.

Ersten Informationrn zu den Eckpunkten für die künftige EU-Agrarstrategie zufolge soll der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln) soll demnach bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden. Auch für den Einsatz von Düngemitteln sollen neue, noch nicht bezifferte Reduktionsziele festgelegt werden. Die ökologische Landwirtschaft soll weiter ausgebaut werden.

Gefördert werden soll hingegen die Anwendung neuer Gentechniken bei Pflanzen fördern, um die Nahrungsmittelproduktion an den Klimawandel anzupassen. Auch mit der geplanten Reform der EU-Agrarförderpolitik sollen hohe Umwelt- und Klimaschutzziele gesichert werden. Die Pläne will Kommissionspräsidentin von der Leyen in Grundzügen am Mittwoch als Teil ihres "Europäischen Green Deal" vorstellen.

Die neue Agrarstrategie der EU soll im Frühjahr 2020 als Teil des "Green Deal" beschlossen werden.

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Zur Person. MARTIN SCHIEFER, 52, ist Gründer der auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte. Die Kanzlei beschäftigt rund
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