Flughafen Wien: Urteil zur dritten Piste aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) muss neuerlich über den Antrag der Flughafen Wien AG entscheiden. Der Flughafenbetreiber hatte die Errichtung und den Betrieb einer dritten Piste beantragt und war bei Gericht abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof hat das BVwG-Urteil nun aufgehoben. Die Rechtslage wurde in mehrfacher Hinsicht grob verkannt.

Flughafen Wien: Urteil zur dritten Piste aufgehoben

Zurück an den Start heißt es beim Genehmigungsverfahren für die 3. Piste am Flughafen Wien. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) habe bei der Entscheidung zur geplanten 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Die Rechtssache geht nun zurück an das BVwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss.

Der Vorstand der Flughafen Wien begrüßt die Entscheidung des VfGH. „Das ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich und den Flughafen Wien. Ein für die Zukunft so wichtiges Infrastrukturprojekt hat damit wieder eine Chance auf Realisierung. Unser Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat wurde voll bestärkt. Wir hoffen, dass das nun wieder zuständige Bundesverwaltungsgericht in der Sache zügig entscheidet.", so Dr. Günther Ofner und Mag. Julian Jäger, Vorstand der Flughafen Wien AG.

Begründung: "Grob verkannt"

Das BVwG habe in der angefochtenen Entscheidung die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt, so der VfGH. Dieses gehäufte Verkennen der Rechtslage belastet die Entscheidung mit Willkür, es verletze die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.

Der Verfassungsgerichtshof sieht Fehler vor allem bei der Auslegung der Staatszielbestimmung des umfassenden Umweltschutzes durch das Bundesverwaltungsgericht. Es sei zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Genehmigung eines Projekts einzubeziehen. Aber: Die im Gesetz genannten "sonstigen öffentlichen Interessen", die bei der Abwägung gemäß Luftfahrtgesetz zu berücksichtigen sind, müssten aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein.

Und eine Erweiterung dieser Interessen findet durch die Staatszielbestimmung nicht statt - weder auf Klimaschutz noch auf Bodenverbrauch. Auch ist aus dem Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit kein absoluter Vorrang von Umweltschutzinteressen ableitbar.

Das Verwaltungsgericht habe zudem die mit dem Projekt verbundenen Kohlendioxid-Emissionen fehlerhaft berechnet. Laut Feststellung eines gerichtlichen beeideten Sachverständigen wären nur die Emissionen einzurechnen, die während Start und Landung erfolgen ("LTO-Emissionen" - Landing and Take Off). Der Senat des BVwG hingegen habe in seiner Prognose für das Jahr 2025 Emissionen berücksichtigt, die während des gesamten Fluges anfallen ("Cruise-Emissionen").

Dazu komme, dass sich das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Auswirkungen der Emissionen fälschlich auch auf Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen wie das Kyoto-Protokoll beruft, die es in diesem Fall nicht hätte heranziehen dürfen. Auch das Klimaschutzziel in der niederösterreichischen Landesverfassung dürfe für die Auslegung des Luftfahrtgesetzes nicht herangezogen werden, weil dieses Ziel nur für den Wirkungsbereich des Landes anzuwenden sei, so der Verfassungsgerichtshof.

Das BVwG hatte am 2. Februar 2017 den Antrag der Flughafen Wien AG für die Errichtung und den Betrieb einer dritten Piste abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhob der Flughafen Beschwerde beim VfGH. Auch das Land Niederösterreich hat sich im Zusammenhang mit der im Zuge des Projekts nötigen Verlegung einer Landesstraße an den VfGH gewandt.

VCÖ: "Kein Bedarf an dritter Piste"

"Die Aufhebung des Bauverbots bedeutet aber nicht, dass die 3. Piste gebaut werden muss", argumentiert der VCÖ. Er weist darauf hin, dass die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Wien bereits seit fünf Jahren anhaltend sinkt. Seit dem Jahr 2011 habe es Jahr für Jahr weniger Flüge am Flughafen gegeben. Auch heuer sei die Zahl der Flüge wieder um 1,6 Prozent gesunken. Zudem seien lauf VCÖ auch 40 Prozent der Flugreisen kürzer als 800 Kilometer. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wäre eine Verlagerung von Kurzstreckenflügen in Richtung der Bahnen und EU-weit ein Ausbau der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen nötig.

Trotz der geringeren Zahl der Flugbewegungen ist die Zahl der Fluggäste jedoch seit 2011 um fast 2,3 Millionen Passagiere gestiegen, was das Resultat einer gestiegenen Effizienz im Flugverkehr, verdichteten Sitzreihen und einer besseren Auslastung der Flugzeuge.

Flughafen Wien ISIN AT0000911805. Aktienkurs vom 29.6.2017: 100,03 €. Für aktuelle Kursinformationen klicken Sie bitte auf den Chart.

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