EU-Kommission für europaweite Mindestlöhne
Die EU-Kommission tritt für europaweite Mindestlohn-Standards ein. Die Untergrenze soll bei 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns der einzelnen Länder liegen.
Mindestlhon: Die EU-Kommission will europaweite Standards erreichen.
Die EU-Kommission macht sich für die Einführung von Mindestlohnstandards in den EU-Mitgliedsstaaten stark. Die Untergrenze soll den diskutierten Plänen zufolge bei 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns der einzelnen Staaten liegen.
Die Kommission betont, dass es nicht um einheitliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten gehe und dass vorhandene Systeme, Traditionen und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. das wäre aufgrund der EU-Verträge auch gar nicht möglich. Die EU darf keine Lohnhöhen vorgeben.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will vielmehr erreichen, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen. Die Lohnungleichheit ist den Angaben zufolge ebenso gewachsen wie die Zahl der Menschen, die trotz Arbeit arm sind.
Kollektivvertrag-Regelungen bleiben
Die 21 EU-Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen, darunter Deutschland, müssten demnach die Art überprüfen, wie Mindestlöhne festgesetzt werden. Die Deutsche Bundesregierung hat eine gesetzliche Anhebung des Mindestlohns beschlossen. Er soll in vier Halbjahresschritten von aktuell 9,35 Euro bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. In Summe werden Deutsche Arbeitnehmer dadurch 1,3 Milliarden Euro mehr Lohn erhalten.
In Österreich sind Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter bekanntlich in den Kollektivverträgen geregelt, von denen fast alle Arbeitnehmer erfasst sind. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es hier nicht. Die Österreicherin Christa Schweng, Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), sieht es als zentral an, dass bei EU-Regeln für Mindestlöhne "die Bedeutung von Kollektivvertragsverhandlungen sowie die Autonomie der Sozialpartner berücksichtigt werden".
Über den Vorschlag der Kommission müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten. Es könnte Jahre dauern, bis er in Kraft tritt.