Corona-Kurzarbeit verlängert, neue Hilfen für Unternehmen
Arbeitsminister Martin Kocher schafft Planbarkeit für die vom Lockdown betroffenen Branchen: Die Corona-Kurzarbeit wird um weitere drei Monate bis Ende Juni verlängert. Unternehmen können nun auch den Ausfallsbonus beantragen.
Arbeitsminister Martin Kocher
Die Corona-Kurzarbeit wird um weitere drei Monate, bis Ende Juni 2021 verlängert. Der noch bis Ostern anhaltende Lockdown in der Hotellerie, der Gastronomie und in den veranstaltenden Kulturbetrieben hat es dem Ministerrat leicht gemacht, diese Entscheidung zu treffen. Es gilt nach wie vor, die Beschäftigten in den betroffenen Branchen nach Möglichkeit in den Unternehmen zu halten .
Arbeitsminister Martin Kocher kündigte jedoch an, dass es im Juli, nach Auslaufen der Phase 4 der Corona-Kurzarbeit, einen schrittweisen Ausstieg und eine Rückkehr zur normalen Beschäftigung geben soll - wenn das die gesundheitliche Lage und die Situation am Arbeitsplatz zulassen.
Mit Stichtag 16. Februar 2021 waren 465.400 Personen in Österreich in Kurzarbeit - nur noch etwa ein Drittel des Höchststands vom 11. Mai 2020, als in Österreich 1,32 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit waren, aber auch etwa dreimal so viel wie Mitte Novemer 2020. Vor dem harten Winter-Lockdown waren nur noch 170.100 Arbeitnehmer in Kurzarbeit.
Kurzarbeit Phase 4 - die Bestimmungen
Die wesentlichen Bestimmungen der Kurzarbeit Phase 4:
- Nettoersatzrate. Die Einkommen-Nettoersatzrate für Arbeitnehmer bleibt weiterhin bei 80 bis 90 Prozent.
- Arbeitszeit. Die Arbeitszeit kann im Normalfall um 30 Prozent reduziert werden, in von Lockdowns betroffenen Branchen auch auf 0 Prozent.
- Weiterbildungen. Sollen weiterhin forciert werden und werden auch gefördert. Unternehmen bekommen für Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent der Kosten vom AMS refundiert.
Minister Kocher betonte, dass die Kurzarbeit in ihrer jetzigen Form notwendig sei, solange es behördliche Schließungen gebe. Er wies allerdings auch darauf hin, dass sie kein Modell auf Dauer sein kann:"Ich halte das für notwendig, solange es noch die Gefahr von großflächigen Schließungen gibt. Die Hoffnung ist natürlich, dass Öffnungsschritte möglich sind, aber solange die Gefahr da ist, muss es ein Sicherungsnetz durch die Kurzarbeit geben."
10,6 Milliarden für Kurzarbeit
Bisher wurden für die unterschiedlichen Corona-Hilfsmaßnahmen rund 32 Milliarden Euro ausbezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt. "Die Kurzarbeit ist der größte Brocken von den 32 Milliarden", erklärt Finanzminister Gernot Blümel. "10,6 Milliarden Euro wurden bis dato insgesamt rechtsverbindlich zugesagt und 6,1 Milliarden Euro insgesamt ausbezahlt." Das österreichische Kurzarbeitsmodell gehöre "zweifellos zu den großzügigsten und besten in ganz Europa".
Wichtig sei es, Fördermissbrauch durch "schwarze Schafe" zu verhindern. "Die Finanzpolizei hat bisher rund 7.000 Kurzarbeitskontrollen durchgeführt und in über 3.000 Fällen ist auch eine Kontrollmitteilung an das AMS übermittelt worden." Das alleine sei noch kein Problem, weil die Abrechnung der Kurzarbeit im Nachhinein erfolge - "allerdings hat es in 250 Fällen einen dringenden Verdacht auf bereits erfolgten Fördermissbrauch gegeben."
Ausfallsbonus und weitere Hilfen für Unternehmen
Unternehmen können zudem seit 16. Februar auch den Ausfallsbonus beantragen. "Am ersten Tag wurden bereits rund 3.000 Anträge dafür abgegeben. Darüber hinaus sind auch die Hilfsmaßnahmen für die indirekt betroffenen Unternehmen für November und Dezember beantragbar. Bisher seien rund 670 Unternehmen bei dem 800.000-Euro-Deckel der EU für die direkten Hilfen angestoßen. Diese Obergrenze wurde erhöht.
Im zweiten Halbjahr 2021 will die Bundesregierung dann andere Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen setzen. Man werde weiterhin Kurzarbeit brauchen, betonte Kocher, aber in einer neuen Variante, und man werde in den nächsten Wochen beginnen, die neue Gestaltung der Kurzarbeit für die Zeit nach der Krise und ohne großflächige Schließungen vorzubereiten.