Corona-Kurzarbeit: Antragsfrist für Phase 3 beginnt

Ab sofort können Unternehmen beim AMS die Anträge für die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit einreichen. Von den für die Kurzarbeit vorgesehenen 12 Milliarden Euro wurden bisher 4,8 Milliarden ausgezahlt.

Corona-Kurzarbeit: Antragsfrist für Phase 3 beginnt

Corona-Kurzarbeit: Antragsfrist für Phase 3 beginnt

Vom 2. Oktober 2020 an können Unternehmen die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2021 beim Arbeitsservice (AMS) beantragen. Zu beachten ist dabei, dass für die Antragstellung eine Übergangsfrist von einem Monat gilt. Sie beginnt am 02.10.2020 und endet mit 02.11.2020. Danach ist eine Antragstellung vor Beginn des Kurzarbeitszeitraumes erforderlich. Das bedeutet: Falls der Antrag erst nach dem 2. September gestellt wird gibt es die Unterstützungszahlungen des AMS erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Das AMS hat für Unternehmen eine Website eingerichtet, auf der alle notwendigen Dokumente zur Antragstellung und Abrechnung gesammelt sind. Ebenfalls angeboten werden Erklärvideos für das korrekte Ausfüllen der Anträge und zum Ablauf der Abrechnung.

Höhepunkt war im Mai

Seit dem Höhepunkt im Mai, als in Österreich 1,35 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit waren, sind die Zahlen zwar kontinuierlich auf zuletzt knapp 300.000 gesunken. In etlichen Branchen wie etwa dem Tourismus ist ein Ende der Corona-Flaute allerdings nach wie vor nicht absehbar. Wirtschaftskammer-Österreich-Präsident Harald Mahrer begrüßt daher auch die sechsmonatige Dauer der Corona-Kurzarbeit Phase 3. "Bisher hatten wir stets Regelungen für drei Monate. Um gut durch das Winterhalbjahr zu kommen, brauchen die Unternehmen Planungssicherheit", sagt er.

In Summe stehen zwölf Milliarden Euro für die Kurzarbeit zur Verfügung. Aktuell wurden davon laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher 4,8 Milliarden ausgezahlt. Für die dritte Phase der Kurzarbeit wurden die Kriterien bekanntlich verschärft. So muss beispielsweise mehr gearbeitet werden. Der Rahmen an verrechenbaren Ausfallstunden liegt ab Anfang Oktober nun bei 20 Prozent bis maximal 70 Prozent (in Sonderfällen 90 Prozent) der Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit.

10 bis 20 Prozent weniger Nettolohn

Für besonders betroffene Unternehmen - etwa in der Stadthotellerie, Luftfahrt oder Veranstaltungsbranche - kann eine höhere Reduktion der Arbeitszeit genehmigt werden. Dies muss das Unternehmen aber schriftlich begründen. Außerdem müssen ab Oktober bei einem Kurzarbeitsantrag die vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.

Für betroffene Arbeitnehmer ändert sich nicht, sie erhalten je nach Einkommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent ihres Nettogehalts oder Lohns. Ob es zu einer Kündigungswelle nach Auslaufen der zweiten Kurzarbeitsphase kommt, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Die Liste der Firmen mit Stellenabbau wird derzeit aber immer länger. In den vergangenen Wochen häuften sich Meldungen zu Jobabbauplänen, unter anderem bei AVL List, Casinos Austria, Doka, FACC, Isovolta, Mahle, MAN Steyr, Mayr-Melnhof, Swarovski und voestalpine.

Kurzarbeit könne aber "kein Dauerzustand sein". Man habe sich mit "vereinten Kräften für eine weitere Verlängerung des Erfolgsmodells Kurzarbeit eingesetzt", so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. "Dieses gemeinsame Engagement wird es auch brauchen, um weitere Maßnahmen und die nächsten Schritte zu setzen, die notwendig sind, damit die Lage am Arbeitsmarkt nicht eskaliert."


Weitere Informationen und Antragstellung: www.ams.at

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