Causa Ischgl: Vier Amtshaftungsklagen eingebracht

Der Verbraucherschutzverein VSV hat in Vertretung von 1.000 Betroffenen die ersten vier Amtshaftungsklagen in der Causa Ischgl eingebracht.

Skigebiet Ischgl, 7. Februar 2020: Trügerische Idylle am Berg

Skigebiet Ischgl, 7. Februar 2020: Trügerische Idylle am Berg

Im Zusammenhang mit den Infektionen mit SARS-CoV-2, die in Ischgl weltweit für Schlagzeilen gesorgt haben, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) über seinen Rechtsanwalt Alexander Klauser vorerst vier Amtshaftungsklagen von Covid-19-Geschädigten beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht.

Im Rechtsweg vertritt der VSV vorerst 1.000 Betroffene. Insgesamt haben sich 6.000 Personen aus 45 Staaten gemeldet, die angegeben haben, sich während des Skiurlaubs in Ischgl mit dem Coronavirus infiziert und Covid-19 in die Heimat getragen zu haben. Der VSV ist auf der Suche nach einem Prozessfinanzierer. Sollte man fündig werden, "werden wir die gesamten 6.000 informieren. Das ist die ansprechbare Gruppe", erklärte VSV-Obmann Kolba.

Um bei Gericht rasche Erfolge erzielen zu können, habe man sich vorerst auf vier Musterfälle beschränkt, erläutert Anwalt Klauser. Ein Betroffener sei an Covid-19 verstorben, bei zwei deutschen Fällen sei die Erkrankung so schwer verlaufen, dass die Patienten teilweise heute noch in Behandlung sind und vielleicht Dauerfolgen erleiden werden. Ein vierter Betroffener sei gesund, müsse jedoch mit Spätfolgen rechnen.

Offener Brief an Kanzler Kurz

Die Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich begründet der Verbraucherschutzverband (VSV) mit behauptetem Behördenversagen im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen den Ausbruch der Corona-Pandemie in Ischgl und anderen Tiroler Wintersportorten. Das Versagen von Organen war nach Ansicht des VSV schuldhaft und - da es Organträgern unterlief - dem Staat zurechenbar. Die Finanzprokuratur als Rechtsvertreter des Bundes habe das "Angebot für Gespräche ignoriert", daher habe man die Stellungnahme der Finanzprokuratur zu den vier auf Schadenersatz gerichteten Klagen nicht abgewartet, sondern diese gleich bei Gericht eingebracht erläuterte der VSV.

Um den Betroffenen langwierige Gerichtsverfahren zu ersparen, appelliert der VSV zudem in einem offenen Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz , eine zeitnahe Aufarbeitung der Problematik und vor allem eine raschere Lösung zu ermöglichen. Kurz solle einen "Runden Tisch" mit den zuständigen Ministern, der Tiroler Landesregierung und den Gemeinden einberufen.

In dem offenen Brief wird Kurz ersucht, "diese Sache in die Hand zu nehmen". Wörtlich heißt es: "Es wäre für den Ruf von Österreich als Tourismusland in der Welt und für Tirol ebenso hilfreich wie für die vielen Geschädigten, die auf ein Einbekenntnis der Fehler, eine Entschuldigung und Schadenersatz warten."

Die Musterklagen

Zu den vier Musterklagen im Detail: In einem Fall verlangen die Hinterbliebenen eines österreichischen Journalisten 100.000 Euro Schadenersatz. Der Mann dürfte sich nach einem Ski-Ausflug nach Ischgl - ohne Besuch von Apres Ski-Bars - bei der chaotischen Abreise im Bus infiziert haben. Er starb nach mehreren Wochen auf der Intensivstation. Ebenfalls 100.000 Euro Schadenersatz verlangt ein deutscher Ski-Tourist, der nach dem Aufenthalt in Ischgl lange Zeit mit Lungenentzündung auf der Intensivstation lag und mit Folgeschäden rechnen muss.

Rund 12.000 Euro begehrt ein Handelsvertreter für Ski-Mode, der am 12. März nur seine Geschäftspartner im Paznauntal besucht hat, in keiner Gondel war, keine Apres Ski-Bar besucht hat und ohne zu übernachten wieder heim nach Deutschland gefahren ist. Dessen ungeachtet erkrankte er in weiterer Folge schwer an Covid-19. Die vierte Klage betrifft ebenfalls einen deutschen Staatsbürger, der schwer erkrankt war. Er macht 45.000 Euro Schmerzengeld sowie ein Feststellungsbegehren geltend. "Der Betroffene war in Lebensgefahr und bis Mai in einer Reha", referierte Anwalt Alexander Klauser. Dafür verlangt der Mann eine zusätzliche Kostenabgeltung in Höhe von 30.000 Euro.

In einer Stellungnahme betonte das Land Tirol, dass es ein "großes Vertrauen in die ordentliche Gerichtsbarkeit, die nun damit betraut ist" gebe. In einem Rechtsstaat stehe es jeder Person frei, Klagen bei Gericht einzubringen.

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