Wo Erspartes sicher ist und welche Anlageformen Sie besser meiden
Vermeintlich sichere Garantie-Produkte wie Kapitalschutz-Zertifikate bergen auch Risiken. Fonds und Aktien sind beim Crash von Finanzinstituten im Vorteil. Aber Vorsicht bei Bankaktien.
Wenn Banken krachen, können sich vermeintlich sichere Häfen schnell ins Gegenteil verkehren. FORMAT zeigt, welche Anlageprodukte wie stark betroffen wären.
● Eiserne Reserve
Sparguthaben unterliegen der Einlagensicherung. Bei österreichischen Instituten ist pro Person und Bank ein Volumen von bis zu 100.000 Euro garantiert. Unter diesen Schutzschirm fällt neben Sparguthaben auch ein Plus am Girokonto. Um im Worst Case nicht durch die Finger zu schauen, ist es sinnvoll, nur Geld bis zu dieser Höhe bei einer Bank zu parken. Manfred Ketzer, Rechtsanwalt bei Hausmaninger & Kletter: Im Falle einer Bankenpleite müssten Kunden ihre Forderungen bei der jeweiligen Sicherungseinrichtung geltend machen. Ob es, wie schon in der Finanzkrise 2008, wieder zu einer betraglich unbegrenzten Ausfallshaftung kommt, ist fraglich. Dennoch sind Sparguthaben in Österreich sehr sicher.
● Garantie mit Fragezeichen
Produkte mit Kapitalgarantie sind beliebt. Die Lehman-Pleite hat aber gezeigt, dass eine Garantie immer nur so gut ist wie der Garantiegeber, oft eine ausländische Bank. Fonds oder Zertifikate mit 100-prozentigem Kapitalschutz können sich bei einer Pleite schnell als Flop erweisen. Anleger haben dann auch vor Gericht schlechte Karten, wenn sie auf Falschberatung klagen. Anwalt Ketzer: Der OGH sagt, dass Kunden auf das Insolvenzrisiko nicht gesondert hingewiesen werden müssen.
● Bei Anleihen aufpassen
Es kann sich bezahlt machen, das Kleingedruckte zu lesen. Wer in oft attraktiv verzinste Unternehmensanleihen mit dem Zusatz nachrangig investiert, bekommt bei einer Insolvenz nur dann sein Geld wieder, wenn in der Konkursmasse genügend Kapital vorhanden ist.
● An Unternehmen beteiligen
Fonds oder Aktien am Bankdepot wären von einer Pleite der Hausbank nicht betroffen. Wertpapiere zählen nämlich ähnlich wie ein Schließfach zum Sondervermögen und bleiben im Konkursfall der Depotbank im Eigentum des Kunden.
● Bankaktien
Wer Papiere von Banken hält, kann viel verlieren, wenn ein Institut verstaatlicht wird. Jörg Zehetner, Partner bei KWR-Rechtsanwälte: Die Aktien würden in diesem Fall vom Staat übernommen. Damit wäre die zwangsweise Realisierung von Kursverlusten verbunden.
● Lebensversicherungen
Sind von der Schieflage eines Finanzinstituts nicht direkt betroffen, leiden aber durch die Krise der Finanzmärkte die Rendite für die Versicherten sinkt spürbar.