Ottakringer-Bierbaron Siegfried Menz wegen Steuerhinterziehung auf der Anklagebank
Ottakringer-Boss Siegfried Menz steht demnächst vor Gericht. Der schwere Vorwurf: Steuerhinterziehung.
Ab 21. April dreht sich alles ums Bier. Nach fast zehn Jahren Ermittlungsarbeit und unzähligen Einsprüchen wird Richter Thomas Kreuter im Zimmer 303 des Wiener Straflandesgerichts die berüchtigte Schwarzbier-Affäre verhandeln. Auf der Anklagebank sitzen vier Manager der Brauerei Ottakringer. Sie werden der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verdächtigt. Für 18. Juni hat Kreuter den siebenten und letzten Verhandlungstag angesetzt. Dann steht fest, ob ein prominenter Manager gegen das Strafgesetzbuch verstoßen hat oder nicht: Bierbaron Siegfried Menz ( im Bild ).
"Schwarze Krügerln"
Der Ottakringer-Boss gilt als Hauptbeschuldigter im Gerichtsstreit um schwarze Krügerln. Die Art und der Umfang seiner Beteiligung werden in der FORMAT exklusiv vorliegenden Anklageschrift (Aktenzahl: 65 St 37.243/01-14) so beschrieben: Unter Leitung, sohin maßgeblicher Beteiligung des Siegfried Menz (
) wurden die Schwarzlieferungen in höchst raffinierter Weise in das Rechenwerk der Ottakringer Brauerei eingearbeitet. Menz für ihn gilt selbstverständlich
die Unschuldsvermutung hat mehrfach betont, nie gegen Gesetze verstoßen zu haben: Die Vorwürfe sind haltlos.
Steuerbetrug beim Wirt
Konkret macht ihm der Staatsanwalt nicht versteuerte Getränkelieferungen an 282 Gastwirte, die zwischen Jänner 1995 und Juni 1998 stattgefunden haben, zum Vorwurf. Die involvierten Gastwirte waren in separaten Verfahren überwiegend geständig (Anklage) und wurden verurteilt. Das bringt die Ottakringer-Manager in Erklärungsnot. Zitat aus der Anklage: Es wurde umsatzabhängige Körperschafts- und Kapitalertragssteuer beziehungsweise Einkommenssteuer in Höhe von insgesamt 97.282.834 Schilling hinterzogen. Dass dem Fiskus umgerechnet 7,07 Millionen Euro Steuern durch die Lappen gingen, wird Menz & Co nun vorgehalten.
Rampenverkäufe vorgetäuscht
Das Schwarzbier-System war recht einfach konzipiert. Eine Möglichkeit hiezu bestand in der Vortäuschung eines sogenannten Rampenverkaufs, also einer Selbstabholung bei der Firma Ottakringer durch die Kunden. Tatsächlich wurde die Ware aber geliefert und der Kaufpreis derart verbucht, als ob ein Rampenverkauf erfolgt wäre (Anklage). Zudem wurden Lieferscheine auf nicht existente Kunden ausgestellt und sogar eigene Lieferbücher für das Schwarzbier angelegt. Das Resultat: Die Wirte verkauften mehr Bier, als sie offiziell hatten. Die nicht gemeldeten Gewinne und Umsätze führten zum Steuerbetrug. Konkret wurde der Paragraf 33 Finanzstrafgesetz (Abgabenhinterziehung) verletzt. Zum Strafmaß heißt es dort: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Neben der Geldstrafe ist (
) auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erkennen.
Belastende Bücher
Doch es waren nicht nur geständige Wirte, die den Fall für die Anklagebehörde so klar erscheinen lassen. Dank der sehr genauen Buchführung der Firma Ottakringer konnte genau rekonstruiert werden, welche Schwarzlieferungen die einzelnen Gastronomiebetriebe erhalten hatten. Um Falschlieferungen zu vermeiden, erhielt jeder Kunde eine offizielle Nummer und eine weitere Kundennummer für Schwarzeinkäufe (Anklageschrift). Den Ottakringer-Managern rund um Menz müsse bewusst gewesen sein, dass die speziellen Biertransporte hinter dem Rücken der Finanz stattfanden. Das ergibt sich nicht nur aus der kaufmännischen Erfahrung, sondern aus dem Umstand, dass sie die Schwarzlieferungen organisierten und durchführten, um ein Abwandern der Gastronomiebetriebe zu anderen Brauereien zu verhindern. Nachsatz: Die Beschuldigten bestreiten durchwegs, von Schwarzverkäufen gewusst zu haben. Sie werden allerdings durch die Beweise zu überführen sein.
Von Ashwien Sankholkar