Meinl geht in die Gegenoffensive und klagt Gerichtsgutachter Thomas Havranek
Die Meinl Bank verschärft die Gangart und bringt Klage gegen Gerichtsgutachter Thomas Havranek ein. Der Vorwurf: Havranek habe seine Sorgfaltspflicht aufs Gröbste verletzt.
Die Meinl Bank bekämpft den Gerichtsgutachter Thomas Havranek (im Bild) mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Nach zwei Ablehnungsanträgen bei Gericht und einem diskreditierenden Brief von Meinl-Anwalt Georg Schima an die heimische Juristenszene folgt nun der nächste Schlag: eine Klage gegen Havranek. In dieser 18 Seiten starken, von Rechtsanwalt Michael Rami verfassten Feststellungsklage, die FORMAT vorliegt, werden sämtliche Fehler von Havranek, insbesondere jene aus dem Vorgutachten, noch einmal penibel aufgelistet.
Untreue und Betrug
Das Gericht soll feststellen, dass Havranek für alle Schäden hafte, die Julius Meinl und der Meinl Bank aus dem Vorgutachten entstanden seien, heißt es in der Klage. Streitwert: eine Million Euro. Gegen Meinl ermittelt bekanntlich die Staatsanwaltschaft wegen Untreue und Betrugs. Insgesamt ist dem Beklagten vorzuwerfen, dass sein Vorgutachten nicht nur fachlich völlig mangelhaft ist, sondern auf schwerste Weise gegen Standesregeln verstößt. Den Beklagten trifft daher am inkriminierten Verhalten ein massives Verschulden, heißt es in der Klage der Meinl-Anwälte. Das Vorgutachten sei die Ursache für die Verhaftung von Julius Meinl gewesen, wird weiter ausgeführt. Der endgültige Schaden sei noch nicht genau bezifferbar. Was den Meinl-Anwälten zugute kommen könnte: Nach § 1299 ABGB trifft einen Sachverständigen eine erhöhte Sorgfaltspflicht. In Juristenkreisen gilt diese Klage gegen einen Sachverständigen in einem laufenden Verfahren als ungewöhnlicher Schritt. Ein solcher wurde in Österreich nämlich erst zweimal gemacht.
Maulkorb
Havranek selbst darf sich zu der Klage nicht äußern, weil ihn das als Sachverständigen in die Bredouille bringen könnte. Havranek darf auf die Klage nicht reagieren, weil er als Sachverständiger einen Maulkorb um hat, meint ein Kollege Havraneks. Auch wenn die Klage nicht zur Unterbrechung des Strafverfahrens gegen Meinl führt, verzögert wird es jedenfalls. Der Sachverständige muss sich nun gegenüber Staatsanwalt und Richtern zur Klage äußern. In dieser Zeit könnte er an seinem endgültigen Meinl-Gutachten schreiben, das im Herbst fertig sein sollte.
Von Angelika Kramer