Kampf der Titanen – 2 Promianwälte streiten über den Fall KHG

Im Saal 708 des Wiener Handelsgerichts kommt es am 27. Jänner 2014 zum Showdown. Zwei Spitzenadvokaten treffen aufeinander, um über den Fall Karl-Heinz Grasser zu streiten: Dieter Böhmdorfer und Christoph Herbst. Der blaue Ex-Justizminister klagt im Auftrag von KHG die Beratungsfirma Deloitte auf Schadenersatz. Deloitte schickt wiederum den renommierten Verfassungsrichter Herbst in die Arena.

Kampf der Titanen – 2 Promianwälte streiten über den Fall KHG

Schon jetzt deutet sich ein Kampf an, wo es um viel mehr geht als die eingeklagten 366.684,88 Euro. Auf dem Spiel steht das Wohl und Weh von KHG und die Ehre der prominenten Gladiatoren Böhmdorfer und Herbst.

Immerhin könnte der Ausgang des Verfahrens weitreichenden Einfluss auf das von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführte Finanzstrafverfahren gegen KHG haben. Während Staatsanwalt Gerald Denk auf der Bremse steht, will Zivilrichter Manuel Friedrichkeit ordentlich Tempo machen. Ein erstes Urteil über die zweifelhafte Steuerehrlichkeit des ehemaligen Finanzministers dürfte damit in greifbarer Nähe sein. Ein spröder Zivilprozess garantiert damit höchste Spannung. Böhmdorfer und Herbst wollen ihre Rolle im brisanten Verfahren gegenüber FORMAT nicht kommentieren. Sie lassen viel lieber Schriftsätze sprechen.

Überhöhte Honorare

Böhmdorfer fährt schwere Geschütze auf: Laut Klage vom 10. Juli 2013 wirft er Deloitte „grundsätzliche Beratungsfehler“ und „überhöhte Honorarverrechnung“ vor. Weil Deloitte an Grassers Steuerschlamassel Schuld sein soll, werden auch 108.560 Euro „Rettungs- und Abwehraufwand“, also Kosten für Anwälte und Berater, geltend gemacht.

Die Böhmdorfer-Offensive dürfte ein juristische Finte gewesen sein, um den Abschlussbericht der Finanzstrafbehörde zu beinflussen. Denn als die Klage eingebracht wurde, war der Bericht noch nicht fertig. „Grasser wollte den Finanzbeamten Angst machen“, meint ein Prozessbeobachter.

Im Abschlussbericht der Finanz vom 10. August 2013 wird Grasser dennoch die „ Nichterklärung von Einkünften “ von rund zehn Millionen Euro von 2003 bis 2010 vorgeworfen. Er habe damit nicht nur eine „ Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben von 4,95 Millionen Euro “ bewirkt, sondern wird des Abgabenbetrugs und der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung verdächtigt. Grasser – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – drohen bei Verurteilung bis zu zehn Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 15 Millionen Euro.

Der Abschlussbericht entkräftet Böhmdorfers Vorwürfe und stärkt Anwalt Herbst. In seiner Klagsbeantwortung vom 14. August 2013 wirft er KHG vor, „wiederholt von den Vorschlägen von Deloitte-Partner Peter Haunold“ abgewichen zu sein. „Diese Abweichungen (können) zu unterschiedlichen steuerlichen Beurteilungen führen.“

„ Grasser besitzt überdurchschnittliches steuerliches Wissen, das er im Rahmen seiner universitären Ausbildung erworben sowie in seiner Zeit als Finanzminister der Republik vertieft hat“, heißt es im Finanz-Abschlussbericht. „Grasser änderte den ursprünglichen Gründungsvorgang der Waterland Stiftung selbstständig ab, indem er die Stiftung - wohl um Schenkungssteuer zu umgehen - nicht selbst (wie vom Berater vorgeschlagen und vorbereitet), sondern treuhändig für sich durch seine Frau gründen ließ; Grasser war in seiner Zeit als Finanzminister der Republik mehrfach mit Abgabenhinterziehungsproblematiken beschäftigt. “ Grasser habe die Deloitte-Empfehlungen missachtet. Die Folgen müsse er selbst verantworten, so die Herbst-Position.

Schwiegermutter als Zeuge

Der Zivilprozess kann für Grasser zum Schuss ins Knie werden. Denn nun wird möglich, was Staatsanwalt Denk bisher versagt blieb: Spannende Zeugenaussagen und Einblick in geheime Dokumente. Im Strafverfahren hatte Grasser seinen Steuerberater nicht voll und ganz von der Verschwiegenheitspflicht entbunden. Darum durfte Deloitte im Strafverfahren viele brisante Unterlagen nicht rausrücken.

Im Zivilprozess ist das anders: Zur Selbstverteidigung darf alles vorgelegt werden, was im Strafverfahren verboten war. Zudem müssen Grassers Frau Fiona, Schwiegermutter Marina Giori-Lhota sowie Grassers Eltern mit einer Zeugenladung rechnen. Sie entschlugen sich bisher der Aussage. Ein Recht, das sie auch am Zivilgericht haben. Doch Richter Friedrichkeit müssen sie persönlich davon überzeugen.

Eigentlich war die erste Verhandlung für 21. November angesetzt. „Doch Böhmdorfer hat eine Vertagung beantragt“, sagt Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handeslgerichts. So beginnt der Kampf der Titanen erst im Jänner.

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