Ein geprellter Kunde bläst zum Aufstand wegen Verlusten aus Swap-Geschäften

Heikle Swap-Deals mit der Bank Austria bescherten Epamedia-Gründer Heinrich Schuster einen Millionenschaden. Aufgedeckt wurde das Geschäft durch einen Zufall.

Heinrich Schuster ist Niederlagen gewohnt. Unsanft wurde der Gründer der Plakatfirma Epamedia im Mai 2009 aus dem Unternehmen entfernt. Vier Monate zuvor hatte er seinen Hälfteanteil an der Epamedia – Europäische Plakat- und Außenmedien GmbH an die Raiffeisen-Gruppe verkauft. Ex-ORF-Generaldirektorin Monika Lindner übernahm seinen Job. Schuster konnte den Abgang sportlich sehen. Immerhin erhielt er für seine Epamedia-Anteilsscheine 37 Millionen Euro – ein respektables Schmerzensgeld.

Doch für den mittlerweile 69-jährigen Schuster sollte der Ärger erst beginnen. Denn zu dem Zeitpunkt hatte seine Hausbank, die Bank Austria, hinter seinem Rücken viel Geld verzockt. Eine böse Überraschung, die der Neo-Rentner nach eigenen Angaben „durch Zufall“ mitbekam. Erst nach Durchsicht der Kontounterlagen stellte er fest, dass hochriskante Swap-Papiere ins Portfolio gemischt wurden.

„Mir wurde übel mitgespielt“, ärgert sich Schuster, „über Positives wurde ich informiert, über negative Entwicklungen nicht.“ Die Swap-Geschäfte schmerzen ihn finanzell. Ohne sein Wissen wurden Millionenverluste angehäuft.

Doch wie stellte Schuster den rund drei Millionen Euro schweren Schaden fest? Mit dem Erlös aus dem Epamedia-Deal wollte er einen Kredit von 30 Millionen Euro bei der Bank Austria tilgen. Dabei wurde ihm bewusst, dass der Kredit mit einem Cross Currency Swap EUR/CHF gekoppelt war. Dabei handelt es sich um ein Derivatgeschäft, das dem Kunden ermöglicht, den Zinsvorteil des Franken gegenüber dem Euro auszunützen.

Die Zinswette ging für Schuster schlecht aus: Im Juli 2010 teilte ihm die Bank Austria mit, dass durch die mit der Kredittilgung bewirkte Glattstellung der Swap-Position rund drei Millionen Euro Zusatzkosten fällig seien. Denn der Franken-Kurs habe sich derart gedreht, dass Geld nachgeschossen werden müsse.

Für Schuster ist das empörend. Einerseits weil er nie über das Verlustrisiko aufgeklärt wurde. Andererseits hätte ihn die Bank doch über die dramatische Wertentwicklung informieren müssen, meint er. Dann hätte er rechtzeitig gegensteuern können – und nicht zur schlechtestmöglichen Zeit. „Die haben mich ja auch sonst laufend kontaktiert“, sagt er. Etwa als der Epamedia-Deal bekannt wurde. Da erhielt er fast täglich Angebote von der Bank.

Fast ein Jahr lang suchte Schuster nach einer einvernehmlichen Lösung. Als der Chef seines Kundenbetreuers ihn im Sommer „in einer rüden Form mit 150.000 Euro abspeisen“ wollte, reichte es Schuster. „Ich habe den Fall rechtlich prüfen und ein Gutachten erstellen lassen“, sagt er. „Die Bank Austria hat ihre Sorgfaltspflicht verletzt.“

Mangelnde Aufklärung

Eine Klagsschrift ist fix und fertig. In dem FORMAT vorliegenden Entwurf wird der Bank Austria irreführendes und sittenwidriges Verhalten sowie „Wucher“ vorgeworfen. Außerdem habe sie ihre „Aufklärungs- und Beratungspflichten“ nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz und der EU-Richtlinie MiFID verletzt. Bank-Austria-Sprecher Martin Halama: „Aufgrund unserer Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses können wir zum gegenständlichen Fall leider keine Auskunft geben.“

Eine Gelegenheit hat BA-Chef Willibald Cernko noch, um das Ruder herumzureißen. Schuster hat Cernko einen Brief geschrieben und um einen Termin ersucht, um die Sache zu regeln: „Ich trete aber sicher nicht als Bittsteller auf.“

– Ashwien Sankholkar

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