Das Ende des AMIS-Skandals
Das Ende des AMIS-Skandals naht. Die Republik bietet den Geschädigten in einem Vergleich 40 Millionen Euro. Der Steuerzahler kommt für Versagen der Aufsicht auf.
Wolfgang Peschorn ist mit sich zufrieden. Ein besonders langwieriges und lästiges Kapitel in seinem Leben könnte sich bald dem Ende zuneigen. Dieser Tage nämlich verschickt der Präsident der Finanzprokuratur, der oberste Anwalt der Republik, Vergleichsangebote an rund 16.000 geschädigte Anleger des untergegangenen Finanzdienstleisters AMIS. Werden sie angenommen, kann einer der umfangreichsten und für den Staat teuersten Anlegerskandale nach sechs Jahren endlich abgeschlossen werden.
Schmerzhafte 40 Millionen Euro muss die Republik, also der Steuerzahler, für diesen Vergleich berappen. Denn die Gerichte sehen es als erwiesen an, dass die staatliche Wertpapieraufsicht (die Vorgängerbehörde der heutigen FMA) bei der Kontrolle von AMIS geschlampt hat. Zuletzt stellte das OLG Wien im Mai dieses Jahres fest: Die Auffälligkeiten des AMIS-Gebührenmodells hätten bei den Aufsichtsorganen alle Alarmglocken schrillen lassen müssen. Ein für Herbst erwartetes OGH-Urteil wird sich dieser Meinung wohl anschließen. Zumal später auch die FMA kurz vor dem Zusammenbruch der AMIS Warnungen offenbar nicht ernst genug nahm.
Die Rechnung begleicht nun die Allgemeinheit. Mit der Zahlung dieser 40 Millionen Euro schreibt die Republik Geschichte: Noch nie wurde in Österreich infolge eines Anlegerskandals so viel Schadenersatz vom Staat bezahlt. Zum Vergleich: Bei der Pleite der Grazer BHI-Bank wurden 29 Millionen Euro auf den Tisch gelegt, die Riegerbank kostete den Steuerzahler nur 322 Millionen Schilling. Dabei könnte der Steuerzahler sogar noch mit einem blauen Auge davonkommen, denn ursprünglich wurden im Budget 85 Millionen Euro für den AMIS-Prozess reserviert.
Ob es bei den 40 Millionen bleibt oder noch mehr wird, das wird sich in den nächsten Wochen weisen. Es hängt davon ab, ob der von der Finanzprokuratur vorgeschlagene Generalvergleich, in den auch der Wirtschaftsprüfer BDO sowie die Deutsche Bank und die RZB eingebunden sind, von zumindest 83 Prozent der Anleger angenommen wird.
83 Prozent Zustimmung
Im Detail sieht das Angebot so aus: Die Anleger sollen vorerst 27 Prozent ihrer Ansprüche ausbezahlt bekommen. Weitere rund 100 Millionen Euro AMIS-Vermögen wurden in Luxemburg ausfindig gemacht. Auch dieses Geld könnte bald zur Auszahlung gelangen. Zusammen erhielte ein Anleger damit eine stattliche Quote von rund 90 Prozent. Peschorn ist zuversichtlich, dass zumindest 83 Prozent der Betroffenen bis Ende September zustimmen: Bei 70 Prozent bin ich mir jetzt schon ziemlich sicher. Der Rest könnte noch spannend werden.
In Franz Kallinger, dem Chef des Prozessfinanzierers Advofin, findet die Republik allerdings einen erbitterten Gegner. Kallinger vertritt nach eigenen Angaben rund 17 Prozent der AMIS-Anleger und will den Vergleich keinesfalls annehmen. Das Angebot der Finanzprokuratur ist schäbig. Denn allein die Zinsen sind mittlerweile schon auf 20 Prozent angewachsen, sagt der Prozessfinanzierer. Dies sei zu den ursprünglichen Ansprüchen noch hinzuzurechnen. Seit dem AMIS-Konkurs sind nämlich mittlerweile schon mehr als fünf Jahre ins Land gezogen. Dass sich ein derartiger Berg an Zinsen anhäuft, daran ist Peschorn nicht ganz unschuldig. Schon im Jahr 2007 hat erstmals ein Gericht Ansprüche der Anleger gegen die Republik eindeutig bejaht. Doch die Finanzprokuratur prozessierte trotzdem weiter.
Viele wollen annehmen
Gemäß dem Motto Was man hat, das hat man wollen viele den vorliegenden Vergleich aber auch akzeptieren. Anwalt Harald Christandl, der rund 3.000 Anleger vertritt: 90 Prozent meiner Mandanten wollen annehmen. Schließlich könnte es noch einige Jahre dauern, bis die Schadenersatzansprüche gegen die Republik durchgefochten sind. Und ich sehe es als meine Pflicht an, die Leute nicht in unnötige Prozesse hineinzudrängen. Auch andere Kanzleien, die AMIS-Geschädigte vertreten, halten das Offert für einen vernünftigen Kompromiss. Der hartnäckige Widerstand von Advofin dürfte noch einen anderen Grund haben: Der Prozessfinanzierer zieht für die eigenen Leistungen noch einmal bis zu 36 Prozent vom erstrittenen Betrag ab.
AeW vorläufig gerettet
Ginge der Vergleich durch, könnte Peschorn auch an anderer Front aufatmen: Denn Mitte des Jahres drohte der Anlegerentschädigung AeW, einer Art Fonds, der von den Finanzdienstleistern gespeist wird, nämlich die Pleite. Laut OGH-Urteil sollte auch die AeW den AMIS-Anlegern bis zu einem Schaden von 20.000 Euro haften Geld, das nicht vorhanden ist. Teil des Vergleiches ist nun, dass die Anleger auf ihre Ansprüche gegenüber der AeW verzichten müssen. Denn ein Aus der rechtlich verpflichtenden Anlegerentschädigung hätte international keinen schlanken Fuß gemacht. Außerdem hätte das Fehlen einer solchen Einrichtung erst recht Amtshaftungsansprüche gegen die Republik nach sich ziehen können.
1,7 Millionen Euro mussten die Wertpapierdienstleister in die AeW zuschießen, um sie vorläufig vor der Pleite zu bewahren. Manche von ihnen betrachten das als ungerecht, denn: Die Schuld der Republik ist gerichtlich erwiesen, im Gegensatz dazu haftet die AeW verschuldensunabhängig. Hier sollte schon ein Unterschied gemacht werden, regt sich der Vertreter eines Wertpapierdienstleisters auf. Einige Akteure wollen aus diesem Grund nun eine Anlegerentschädigungseinrichtung eigenen Stils zimmern. Vielleicht auch deshalb, weil mit der Causa Auer von Welsbach der nächste, noch viel größere Haftungsfall bereits vor der Tür steht?
Angelika Kramer