Bank Burgenland: EU erwägt Vertrags-
verletzungsverfahren gegen Österreich
Die EU will wegen der Bank Burgenland gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Es droht sogar die Rückabwicklung des Verkaufs der Bank an die Grawe.
In Land und Bank Burgenland ist Feuer am Dach. Die EU-Kommission beharrt darauf, dass Landeshauptmann Hans Niessl von der Grazer Wechselseitigen (Grawe), die im März 2006 die Bank Burgenland übernahm, 42 Millionen Euro einfordert. Die heimische Politik weigert sich, das zu tun, weswegen die EU im Herbst ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten will, wie FORMAT aus verlässlichen Quellen in Brüssel erfuhr. Die Grawe droht mit Rückabwicklung des Kaufs, falls sie wirklich zahlen muss. Die Zukunft der Bank Burgenland ist somit ungewiss.
EU sieht staatliche Beihilfe
100,3 Millionen zahlte die Grawe. Eine ukrainisches Konsortium bot damals 155 Millionen. Schon im April 2008 entschied die EU, dass der Kaufpreisunterschied eine staatliche Beihilfe darstellt. Schon damals wurde von österreichischer Seite vertreten durch das Wirtschaftsministerium nicht sehr geschickt verhandelt. Auch in der Folge wurde das Problem auf die leichte Schulter genommen bzw. etwas überheblich behandelt, wie aus Brüssel verlautet. Nun steht Niessl aber gehörig unter Druck. Denn Irmfried Schwiemann, eine Österreicherin, die in der EU-Kommission alle Staatsbeihilfen genehmigen muss, blieb hart. Im Februar 2009 musste Österreich einwilligen, dass 42 Millionen von der Grawe nachgefordert werden.
Kroes nicht mehr gesprächsbereit
Trotzdem versuchten am 16. März burgenländische Landesbeamte in Begleitung von Anwalt Christoph Herbst in Brüssel nochmals, die Sache zu drehen. Die Landesregierung teilte der Kommission schriftlich mit, dass die Einigung ein Missverständnis sein muss was dort zur endgültigen Verstimmung führte. Als EU-Kommissarin Nelly Kroes am 25. Mai wegen der AUA bei Finanzminister Pröll war, machte sie klar, dass sie bei der Bank Burgenland nicht mehr gesprächsbereit sei. Auch Barbara Brandtner, die zuständige Beamtin in der Enforcement-Abteilung, die für die Durchsetzung von EU-Entscheidungen zuständig ist, will die Sache durchpeitschen.
Klage beim EuGH
Die steirische Grawe hat den Burgenländern unmissverständlich mitgeteilt, dass sicher nichts nachgezahlt wird. Im Ernstfall sei die Rückabwicklung des Kaufs eine reale Option. Mittlerweile haben sowohl das Land Burgenland als auch die Grawe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Einen Antrag auf aufschiebende Wirkung bis zum EuGH-Urteil will Niessl aber nicht stellen. Denn diesen müsste er mit schweren wirtschaftlichen Nachteilen durch eine Rückabwicklung begründen was vor den Landeswahlen 2010 zu brisant wäre. Das Burgenland müsste der Grawe nämlich neben dem Kaufpreis auch 70 Millionen Euro Kapitalerhöhung plus Investitionen insgesamt über 200 Millionen rückerstatten. Geld, das nicht vorhanden ist.
Hoffen auf rasche Entscheidung
Die Österreicher hoffen nun, dass der EuGH noch vor dem Ende des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet. Oder eine neue EU-Kommission erst gar kein Verfahren einleitet. Ansonsten geht im Burgenland eine Bombe hoch.
Von Andreas Lampl
Lesen Sie im aktuellen FORMAT 26/09, warum das Finanzministerium nicht glücklich über die Bank Burgenland ist!