Ban­dion-Ortner: "Kein persönliches Interesse, dass jemand in U-Haft sitzt"

Justizministerin Bandion-Ortner über die U-Haft-Verlängerung von Helmut Elsner, die staatliche Begrenzung von Manager­gehältern und das umstrittene Antikorruptionsgesetz.

FORMAT: Frau Minister, diese Woche wurde die Untersuchungshaft von Helmut Elsner erneut verlängert. Verschafft Ihnen das eine persönliche Genugtuung? Sehen Sie sich in Ihrer Arbeit bestätigt?
Bandion-Ortner: Nein, persönlich berührt mich das überhaupt nicht. Ich habe ja kein persönliches Interesse daran, dass jemand in Untersuchungshaft sitzt. Der zuständige Richter hat entschieden, wie er es für richtig hält. Ansonsten möchte ich zu dem Verfahren nichts mehr sagen.
FORMAT: Stimmt es, dass Sie sich Elsners Anwalt gegenüber für eine Enthaftung von Elsner ausgesprochen haben?
Bandion-Ortner: Nein, das stimmt nicht. Ich bitte doch darum, bei den Tatsachen zu bleiben.

"Lagerhallen von Buchhaltung"
FORMAT: Das Strafverfahren „Bawag“ ist im Verhältnis zu anderen Wirtschaftsstrafverfahren, wie etwa „Y-Line“, noch ziemlich rasch über die Bühne gegangen. Finden Sie, ist es den Betroffenen zumutbar, dass sie so lange auf eine Entscheidung warten müssen?
Bandion-Ortner: Ich glaube, es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass Wirtschaftsstrafverfahren auch schneller geführt werden können. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Wirtschaftscausen oftmals länger dauern, weil es sich um sehr komplexe Themen handelt. Es sind ja oft Lagerhallen von Buchhaltung zu verwerten. Aber auch die Ermittlungen selbst dauern naturgemäß länger. Ich glaube aber, man sollte Wirtschaftsstrafverfahren insofern beschleunigen, als man auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Es ist wichtig, dass mehr Richter und Staatsanwälte abgestellt werden für Wirtschaftsstrafverfahren.

"Für Ausbau der Richter-Fortbildung"
FORMAT: Anwälte bemängeln häufig, dass es Richtern oder Staatsanwälten an Wirtschaftskompetenz mangelt. Wie sehen Sie, als ehemalige Richterin, das?
Bandion-Ortner: Es gibt zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen, die sicher noch ausgebaut werden können. Ich wäre für einen Ausbau der Fortbildung. Natürlich ist es notwendig, dass auch Richter die Grundzüge des wirtschaftlichen Agierens kennen und immer auf dem neuesten Stand sind.
FORMAT: Sie haben von Ressourcenausbau gesprochen. Wie sehen da Ihre genauen Vorstellungen aus?
Bandion-Ortner: Zahlen kann ich nicht nennen, aber es ist so, dass Richter und Staatsanwälte in vielen Bereichen am Limit arbeiten, am Wochenende und bis spät in die Nacht hinein. Justiz darf nicht zur Massenabfertigung werden. Es kann nicht so sein, dass man an einem Vormittag acht Strafverhandlungen durchführt. Man muss Zeit haben, sich mit dem menschlichen Schicksal ausreichend zu beschäftigen. Gerade in Krisenzeiten ist eine funktionierende Justiz ganz, ganz wichtig, und ich werde mich bei den Budgetverhandlungen mit Nachdruck dafür einsetzen.

"Nicht jedes Sponsoring kriminalisieren"
FORMAT: Sie haben kürzlich erklärt, es müsste beim Antikorruptionsgesetz zu Präzisierungen kommen. Können Sie dazu ­etwas Konkreteres sagen?
Bandion-Ortner: Im Korruptionsstrafrecht sind Klarstellungen erforderlich, und das ist eine legistische Herausforderung. Wichtig ist, dass jeder weiß, was er darf und was nicht. Wichtig ist auch, dass nicht jede Sponsoringleistung kriminalisiert wird. Das ist nicht Sinn der Sache. Diverse Veranstaltungen sollen nicht unter dem Gesetz leiden. Es wird schon bald eine Lösung geben. Hier ist Eile geboten, weil derzeit große Unsicherheit herrscht, und es ist zu Überreaktionen gekommen.
FORMAT: Werden die 100 Euro als Richtwert für Korruption bleiben?
Bandion-Ortner: Die 100 Euro sind nur ein Ansatz der Rechtssprechung und stehen so im Gesetz nicht drinnen. Ich führe gerade Gespräche mit verschiedenen Inter­essengruppen und Experten. Wichtig ist aber auch, dass man das Gesetz nicht verwässert, denn Korruption muss schon effektiv bekämpft werden. Korruption ist schleichendes Gift für Wirtschaft und Rechtsstaat.

Repräsentationsaufgabe Opernball
FORMAT: Wenn Minister zum Opernball eingeladen werden, fällt das Ihrer Meinung nach auch unter das Antikorruptionsgesetz?
Bandion-Ortner: Ich bin mir ziemlich sicher, dass das einfach unter Repräsenta­tion fällt. Ein Minister hat natürlich Repräsentationsaufgaben. Im Einzelfall muss geprüft werden, von wem sie eingeladen werden. Wenn ein Minister etwa von einem möglichen Anbieter in einem Vergabeverfahren eingeladen wird, wäre das sicher etwas anderes. Ich gehe jedenfalls nicht auf den Opernball, das hat aber ­keinen Korruptionshintergrund, sondern private Gründe.
FORMAT: Opernball-Direktor Holender hat sich dafür ausgesprochen, dass auch Regierungsmitglieder für Karten zahlen müssen. Was sagen Sie dazu?
Bandion-Ortner: Wenn es sein muss, würde ich auch etwas dafür zahlen. Das wäre für mich kein Grund, nicht hinzugehen.

"Deckelung ist Eingriff in Privatautonomie"
FORMAT: US-Präsident Oba­ma hat sich für die gesetzliche Deckelung von Managergehältern ausgesprochen. Was sagen Sie dazu?
Bandion-Ortner: Was man überlegen kann, ist, dass man im Zuge der Reform des Aktiengesetzes die Gehälter transparenter macht. Man muss aber aufpassen, weil jede Deckelung ein Eingriff in die Privatautonomie ist. Es gibt ja schließlich Verträge zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Grundsätzlich hat der Aufsichtsrat die Verantwortung dafür, was Manager verdienen dürfen. Das darf man nicht vergessen.
FORMAT: Wie soll diese Transparentmachung der Gehälter auf gesetzlicher Basis ausschauen?
Bandion-Ortner: Das würde in die Rechnungslegungsproblematik reinfallen.
FORMAT: Bislang wurde diese Thematik ja nur im Corporate-Governance-Kodex, also durch freiwillige Unterwerfung, geregelt. Das soll jetzt anders werden?
Bandion-Ortner: Ja, man muss sich überlegen, ob man das in die Rech­nungslegungsbestimmungen mit hineinnimmt.

Interview: Angelika Kramer

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