AUA-Urteil mit Folgen
, das unter Richter Wolfgang Schuster diese Woche am Arbeits- und Sozialgericht Wien zum Thema Betriebsübergang verkündet wurde, könnte wenn es in den weiteren Instanzen hält auch auf andere Unternehmen Auswirkungen haben.

Denn darin kommt der Senat zum Ergebnis, dass selbst dann, wenn dem Arbeitgeber die Insolvenz droht, das Institut des Betriebsüberganges nicht dazu dient, Verhandlungen mit den Arbeitnehmern über eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen einseitig zu beenden. Der Schutz der Rechte der Arbeitnehmer wird also in dem FORMAT vorliegenden Urteil als höher angesehen als die Vermeidung einer Pleite, zumal an anderer Stelle auch darauf hingewiesen wird, dass solche konzerninternen Betriebsübergänge immer öfter angewendet werden. Der Klage des Betriebsrats wurde daher recht gegeben. AUA-Chef Jaan Albrecht (Bild) hat aber angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.