Banken vor Ergebniseinbrüchen bis zu 37 Prozent
Die Corona-Krise trifft auch den heimischen Bankensektor massiv. Laut einer Berechnung von Roland Berger könnten die operativen Ergebnisse der Institute um mehr als ein Drittel zurückgehen.
Auch wenn alle Experten davon ausgehen, dass sich die Corona-Krise zu keiner Finanzkrise auswachsen wird, so werden wohl auch die Effekte für den Bankensektor enorm sein. Eine aktuelle Rechnung von Berater Roland Berger zu den Auswirkungen auf den heimischen Bankenmarkt kommt zum Schluss, dass die operativen Ergebnisse je nach Szenario (von "verzögerter Heilung" bis "tiefgreifender Rezession") bis zu 37 Prozent niedriger ausfallen könnten.
In etwas milderen Ausformungen der Krise wären auch Rückgänge von 17 oder 28 Prozent möglich, so die Experten von Roland Berger. "Ich bin aber etwas skeptisch, dass das ganz milde Szenario wirklich eintritt", sagt Roland-Berger-Bankenexperte Michael Hilbert. Im Worst Case (siehe Grafik) wäre der Gewinn vor Steuern 2021 sogar negativ. Frühestens ab 2022 wären dann wieder positive Ergebnisse möglich. Banken, die auf Großkunden setzen, tun sich insgesamt leichter als Retail-Institute. Besonders stark auswirken wird sich die Krise aber auf das Risikoergebnis und die Abschreibungen.
Wettbewerb schützt vor Gebührenerhöhungen
Ähnliche Modellrechnungen hat Roland Berger auch in Deutschland und der Schweiz durchgeführt. Hilbert: "Österreich steht etwas besser da als Deutschland, vor allem wegen der besseren Kostenbasis." Die für den Experten erfreuliche Erkenntnis: "Die Banken haben ihre Hausaufgaben nach der Finanzkrise wirklich gemacht." Auch er rechnet deshalb nach der CoronaKrise mit keiner eigenen Finanzkrise. Durch den Rückgang beim Ergebnis werde aber massiver Druck auf die Kosten entstehen, glaubt Hilbert. Eine Auswirkung daraus: "Die Konsolidierung wird vermutlich an Fahrt gewinnen." Dass es zu Gebührenanhebungen kommt, glaubt der Roland-Berger-Mann eher nicht, "dafür ist der Wettbewerb in Österreich zu groß".

Der Artikel ist der trend-Ausgabe 25/2020 vom 19. Juni 2020 entnommen.