Ab 1. Juli: Neues für Arbeitslose und Selbstständige

Zur Jahresmitte treten einige Gesetzesänderungen in Kraft - besonders betroffen sind Arbeitslose und Selbständige. Das Kranksein wird für Selbstständige künftig mit weniger finanziellem Risiko verbunden sein. Zudem tritt der Erwachsenenschutz in Kraft. Neuerungen gibt es auch bei Gesundheitsberufen und der zahnmedizinischen Behandlung für Minderjährige.

Ab 1. Juli: Neues für Arbeitslose und Selbstständige

Wien. Zur Jahresmitte treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Unter anderem werden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge gesenkt und die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe abgeschafft. Neu ist auch das Register für Gesundheitsberufe. Die Neuerungen im Detail:

  1. ARBEITSLOSENBEITRÄGE
    Mit 1. Juli tritt die Reform der Arbeitslosenbeiträge in Kraft. Arbeitnehmer bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.948 Euro zahlen damit keine bzw. geringere Beiträge. Damit wurde die derzeitige Schwelle von 1.696 Euro deutlich angehoben. Konkret gelten für Arbeitnehmer künftig folgende Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung: Null Prozent bei einem Monatseinkommen bis 1.648 Euro, ein Prozent bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 und 1.798 Euro, zwei Prozent bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 und 1.948 Euro. Erst darüber wird der normale Beitragssatz von drei Prozent fällig. Für Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz wie bisher unverändert bei drei Prozent. Laut Angaben des Sozialministeriums beträgt die Entlastung für die Beitragszahler (bzw. die Mindereinnahmen an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für die Arbeitsmarktpolitik) rund 140 Mio. Euro pro Jahr.
    Von der Neuregelung profitieren im Jahresdurchschnitt rund 450.000 Personen. Die durchschnittliche Entlastung wird pro Person im Jahr auf rund 311 Euro geschätzt.
  2. NOTSTANDSHILFE
    Ab 1. Juli ist die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe Geschichte. Die bisherige Regelung hat sich vor allem für Frauen oft negativ ausgewirkt, denn aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens hatten sie vielfach keinen Anspruch. Laut Arbeiterkammer Oberösterreich sind österreichweit rund 17.500 überwiegend weibliche Arbeitslose davon betroffen. Die Kosten für diese Abschaffung wurden vergangenen Herbst mit rund 160 Mio. Euro angegeben. Beschlossen wurde die Neuregelung im September 2017 noch unter der rot-schwarzen Koalition. Die nun schwarz-blaue Bundesregierung plant, die Notstandshilfe abzuschaffen und Langzeitarbeitslose in die von den Ländern teil-finanzierte Mindestsicherung zu verschieben. Rund 170.000 Menschen beziehen Notstandshilfe, die Ausgaben dafür liegen bei mehr als 1,5 Mrd. Euro.
  3. KRANKENGELD
    Kranksein wird für Klein-Unternehmer bzw. für ihre Angestellten künftig mit einem geringeren finanziellen Risiko verbunden sein. Bis jetzt gab es für Selbstständige Krankengeld erst ab dem 43. Tag für die Dauer von 20 Wochen. Für Klein-Unternehmer mit keinen oder weniger als 25 Angestellten wird es nun ein Krankengeld bei lang andauernder Krankheit ab dem 43. Tag rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit geben. Die tägliche Unterstützungsleistung beträgt ab 1. Juli 29,93 Euro und ist zunächst auf vier Jahre befristet. SPÖ und der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband zeigten sich weiters erfreut darüber, dass der Zuschuss, den Kleinunternehmen im Falle der Erkrankung eines Mitarbeiters aus Mitteln der Unfallversicherung erhalten, von 50 auf 75 Prozent des fortgezahlten Entgelts erhöht wird.
  4. GESUNDHEITSBERUFE
    Mit einem halben Jahr Verspätung startet nun auch das Berufsregister für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste. Unter anderem müssen sich diplomierte Krankenpfleger, Pflegeassistenten, Physiotherapeuten und Logopäden nun vor Beginn ihrer Berufsausübung registrieren lassen. Ansprechstelle für unselbstständige Beschäftigte ist die Arbeiterkammer, für Selbstständige ist es die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Wer bereits in einem der aufgelisteten Berufe tätig ist, hat laut Sozialministerium von 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 Zeit, einen Antrag auf Registrierung zu stellen.
  5. ERWACHSENENSCHUTZ
    Am 1. Juli tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft, das für Menschen, die nicht zur Gänze oder gar nicht fähig sind, für sich selbst zu entscheiden, neue Möglichkeiten der Vertretung bringt. Die Sachwalterschaft heißt dann gerichtliche Erwachsenenvertretung und soll nur noch in Ausnahmefällen verfügt werden.
  6. ZAHNMEDIZIN
    Zehn- bis 18-Jährige können ab 1. Juli einmal pro Jahr eine Mundhygiene gratis durchführen lassen, jene mit fixer Zahnspange sogar zweimal. Für diese Leistungen sind 30 Mio. Euro pro Jahr budgetiert. Den Anteil der von Karies betroffenen Minderjährigen wollen die Kassenvertreter damit von derzeit rund 50 Prozent auf unter zehn Prozent drücken, wie dies etwa in Schweden oder Finnland der Fall ist.
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