LTE-Auktion: Auch Drei will eine Neuauflage erzwingen
Nach T-Mobile wendet sich nun auch Drei an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof: Verfahrensfehler hätten zu einem beträchtlichen Schaden geführt, Drei-CEO Jan Trionow fordert eine Neuausschreibung.

Wien. Nach T-Mobile wird nun auch der Mobilfunkanbieter Drei beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen den am 19. November zugestellten Frequenzzuteilungsbescheid aus der Multibandauktion 2013 - bei der die Frequenzen für die vierte Mobilfunkgeneration LTE (4G) vergeben wurden - eine Beschwerde einbringen. Gleichzeitig wird Drei aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung der Höchstgerichte beantragen.
3CEO Jan Trionow dazu: "Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig. Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich. Unsere Beschwerde gegen die Frequenzvergabe ist daher ein zwingender Schritt im Interesse unseres Eigentümers, unserer Mitarbeiter und unserer Kunden."
Schwere Verfahrensmängel
Trionow geht davon aus, dass die schweren Verfahrensmängel zu einer Aufhebung des Frequenzzuteilungsbescheides führen werden. Bereits während der Auktion hat Drei wiederholt Anträge auf Abbruch des Verfahrens gestellt. Von Beginn weg sei die Auktion durch eine intransparente Verfahrensordnung und ein unverhältnismäßiges Auktionsdesign extrem auf Erlösmaximierung ausgerichtet gewesen. Damit habe das Verfahren gegen die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Zudem hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Transparenzregel während der Auktion unzulässig und diskriminierend geändert. "Unserem Eindruck nach hat der Regulator im Laufe des Verfahrens seinen Fehler erkannt, im Versuch den Fehler zu korrigieren aber alles noch schlimmer gemacht", beschreibt Trionow den Auktionsverlauf.
Telekom-Regulator Georg Serentschy weist dennoch die Vorwürfe zurück. Bereits bei der Bekanntgabe der Beeinspruchung von T-Mobile am Dienstag hatte Serentschy kommentiert, dass eine solche Beschwerde der normale Rechtsweg sei, seitens der Regulierungsbehörde RTR jedoch kein Anlass für eine Neuaustragung der Auktion bestehe.
Streit um Nutzungsdauer
Drei kritisiert wie der Mitbewerber T-Mobile, dass bei der Auktion einige Frequenzpakete versteigert wurden, die sich mit laufenden Nutzungsrechten überschneiden. Das stelle eine materielle Enteignung dar und führe außerdem zu einer Rechtsunsicherheit für alle Anbieter.
Eine Konsultation des Auktionsverfahrens mit den Mobilfunkanbietern vorweg habe die Telekom-Control-Kommission (TKK) als "nicht zweckmäßig" verweigert. 3 CEO Jan Trionow meint, dass vieles vorab korrigiert werde hätte können, die Regulierungsbehörde dem allerdings nicht entgegen gekommen wäre. Trionow: "Jetzt ist das Verfahren nur mehr durch eine Neuausschreibung der Auktion zu sanieren."