Zahlen aus Österreich zur Vorratsdatenspeicherung
Pünktlich zum EuGH-Verfahren haben die zwei relevanten Ressorts aktuelle Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung geliefert.

So habe es in Österreich innerhalb eines Jahres insgesamt 312 Zugriffe auf Basis der Strafprozessordnung gegeben, berichtete das Justizministerium in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Das Innenministerium berichtete von insgesamt acht Zugriffen durch die ihm unterstellten Behörden. Insgesamt 326 "Anordnungen einer Auskunft" habe es von Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung im April des vergangenen Jahres bis Ende März 2013 gegeben, beruft sich das Justizministerium auf den Rechtsschutzbeauftragten. In 14 Fällen sei es aber zu einer anderen Erledigung gekommen. Gegen elf Bewilligungen von Auskunftsanordnungen habe der Rechtsschutzbeauftragte zudem Beschwerde erhoben.
Wesentlich geringer ist die Zahl von Auskünften auf Basis der Vorratsdatenspeicherung, welche das Innenministerium nennt: Von 1. April bis 31. Dezember 2012 habe es acht Fälle gegeben, die durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt sind.
Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung lieferte auch das Verkehrsministerium: So habe man an Unternehmen, die sich für die Maßnahme rüsten mussten, bisher 2,26 Millionen Euro an Kostenersatz ausgezahlt. Die voraussichtliche Gesamtsumme wurde mit acht Millionen Euro budgetiert.
Die Hintergründe
Der Europäische Gerichtshof verhandelte heute, Dienstag über das europäische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Es sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu zwei Jahre lang aufbewahren, damit Fahnder zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Die Richter in Luxemburg sollten unter anderem klären, ob die Pflicht zur Aufbewahrung der Informationen mit den Rechten auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung sowie dem Datenschutz vereinbar ist. Im konkreten Fall geht es um Klagen aus Irland und Österreich, der österreichische Verfassungsgerichtshof und der irische High Court baten den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Die Entscheidung hat aber Bedeutung über die Einzelfälle hinaus.
Bei der mündlichen Verhandlung werden nicht nur Vertreter Österreichs und Irlands Stellungnahmen abgeben, sondern auch von sechs weiteren EU-Staaten (Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Großbritannien) und - ebenfalls ungewöhnlich - von vier EU-Institutionen (Rat, Parlament, Kommission und Datenschutzbeauftragter). Aus Österreich geladen sind neben einem Vertreter der Regierung die Beschwerdeführer, die die Vorratsdatenspeicherung beim VfGH angefochten haben: Die Kärntner Landesregierung, der von mehr als 11.000 Unterstützern getragene "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat)" und ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens