Green Transformation: Wie Unternehmen von der EU-Taxonomie profitieren

Die am 1. Jänner 2022 in Kraft getretene Taxonomie-Verordnung der EU definiert, wie Unternehmen künftig wirtschaften und investieren sollen, damit der europäische Kontinent bis 2050 klimaneutral werden kann. Der Weg dorthin ist steinig, gibt aber Anlass zu Hoffnung.

Thema: Management Commentary
Andrea Kämmler-Burrak, Nachhaltigkeitsexpertin bei der Managementberatung Horváth

Andrea Kämmler-Burrak, Nachhaltigkeitsexpertin bei der Managementberatung Horváth

Auch die Klimakonferenz von Glasgow konnte nichts daran ändern: Die Klimapläne der nationalen Regierungen sind nicht ausreichend radikal, um die Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 Grad zu begrenzen, wie es 2015 im Pariser Klimaabkommen beschlossen wurde. Derzeit steuert die Welt laut UN-Angaben auf eine Erwärmung um bis zu 2,7 Grad zu – mit dystopischen Auswirkungen.

Damit es nicht so weit kommt, wollen die EU-Spitzen Europa in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg dorthin ist die EU-Taxonomie. Sie definiert erstmals europaweit einheitlich, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten und Investitionen zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang als nachhaltig einzustufen sind.

Die Verordnung soll Greenwashing vermeiden helfen, für eine europaweite Standardisierung und Transparenz im Umgang mit Ressourcen sorgen und damit letztlich nachhaltiges Wirtschaften zur Verpflichtung machen. Ihre Einführung ist auch die Voraussetzung, um privates Kapital in ökologisch und sozial nachhaltig agierende Firmen zu lenken.

Zur Berichterstattung verpflichtet

Die Anwendung der EU-Taxonomie ist grundlegend an die nicht-finanzielle Berichtspflicht gekoppelt. Diese erfährt mit dem von der EU erarbeiteten Entwurf der
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ein erhebliches Update, das bis Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und erstmals für das Berichtsjahr 2023 zur Anwendung kommen soll.

In Österreich waren bis dato 90 große Firmen verpflichtet, einen solchen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ab 2023 sind rund 2.000 Firmen (!) betroffen. In Deutschland wächst der Kreis der Berichtspflichtigen von etwa 500 auf 15.000 Unternehmen, in der gesamten EU von rund 11.000 auf knapp 50.000 Firmen.

Künftig gilt die Berichtspflicht demnach nicht mehr nur für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle Unternehmen, die zumindest zwei der drei Größenmerkmale erfüllen – eine Bilanzsumme über 20 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse über 40 Mio. Euro und/oder eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250. Neben der Ausweitung des Geltungsbereichs müssen Unternehmen künftig über erheblich mehr Inhalte (hierunter auch die EU-Taxonomie) berichten und zudem ihren Bericht auch extern prüfen lassen.

Grünes Kapital für gelebte Nachhaltigkeit

Wie die Berichtspflichten für die EU-Taxonomie aussehen, kann man jetzt schon sagen. Jedes Unternehmen muss seine Geschäftsaktivitäten künftig regelmäßig auf Taxonomiefähigkeit und -konformität prüfen. Damit verbunden ist die Erhebung neuer qualitativer und quantitativer Kenngrößen (KPIs) für „grüne“ Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben.

Die EU-Taxonomie soll aber auch strategisch wirken und dazu anregen, Geschäftsmodelle und Portfolios neu zu durchdenken und an einer sozialen, ökologischen und dekarbonisierten Zukunft auszurichten. Für Unternehmen heißt dies, relevante Nachhaltigkeitsaspekte systematisch und abteilungsübergreifend in die operativen Prozesse und Strukturen zu integrieren.

Damit ist es aber nicht getan: Die Fortschritte sind laufend zu messen, objektiv nachzuweisen und zu kommunizieren. Nur so kann eine Firma Transparenz zur eigenen Nachhaltigkeitsperformance herstellen, für die eigene Nachhaltigkeits-strategie und Kommunikation nutzen und im Idealfall auch davon profitieren, dass nicht nur öffentliche Förderungen, sondern auch privates Investitionskapital in ihre ökologisch und sozial verträglichen Geschäftsaktivitäten fließen.

Fazit: Die EU-Taxonomie wird zur maßgeblichen ökosozialen Richtschnur für Unternehmen, die Umsetzung der erweiterten Berichtspflichten eine echte Herausforderung, die erhebliche Ressourcen bindet. Unternehmen mit positiven Taxonomiequoten haben allerdings auch Vorteile durch die größere Nachfrage am Kapitalmarkt und damit günstigere Finanzierungsbedingungen, während ökologisch und sozial schädliche Wirtschaftsaktivitäten sukzessive aus dem Markt gedrängt werden.


Die Autorin

Andrea Kämmler-Burrak ist Nachhaltigkeitsexpertin bei der Managementberatung Horváth in München, Vortragende bei Konferenzen sowie Autorin und Mitherausgeberin des Fachbuchs „Nachhaltigkeit in der Unternehmenssteuerung“.

Die Serie "Management Commentary" ist eine Kooperation von trend.at und der Unternehmensberatung Horváth. Die bisher erschienen Beiträge finden Sie zusammengefasst im Thema "Management Commentary".


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