Stundung von Steuern und Sozialversicherungs-Beiträgen
Mit welchen Steuer- und Sozialversicherungsmaßnahmen kann ich meine Zahlungsfähigkeit als Unternehmer sicherstellen?
Am 15. März 2020 hat das Finanzministerium einen ersten Erlass zu den Covid-19-Auswirkungen herausgegeben, und eine erste Reihe von steuerlichen Maßnahmen präsentiert. Es sind vorerst zehn Milliarden Euro für Steuerstundungen vorgesehen.
Die Vorauszahlungen für 2020 können auf null Euro herabgesetzt werden. Stundungen bleiben zinsfrei, Säumniszuschläge wird es ebenfalls nicht geben. Wichtig laut EY-Steuerexperte Markus Schragl: „Die konkrete Betroffenheit muss glaubhaft gemacht werden.“ Unternehmen müssen beim Finanzamt Anträge stellen.
Erleichterungen der Gesundheitskasse
Mit 16. März hat auch die neue Österreichische Gesundheitskasse Erleichterungen definiert: Ausständige Beträge werden nicht gemahnt, Ratenzahlungen formlos akzeptiert, eine Stundung erfolgt automatisiert, wenn die Beiträge nicht oder nur teilweise fristgerecht eingezahlt werden.
Eintreibungsmaßnahmen werden ausgesetzt. Schragl: „Betriebe werden weiterhin ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Verzögerungen werden aber nicht sanktioniert.“ Aber, auch hier wichtig: Antrag stellen und die Beitragsgrundmeldungen weiter hin zu den üblichen Terminen an die ÖGK senden.
Erleichterungen beantragen
Karl Rosam, Inhaber der Wiener Steuerberatungsgesellschaft Tax360, die viele Selbstständige, Kleinunternehmen und Start-ups vertritt, hat seinen Klienten in einem ersten Schritt geraten, die von der Regierung neu geschaffenen Erleichterungen zu nutzen, "eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommens-oder Körperschaftssteuer bis auf null sowie Stundungen oder Ratenzahlungen für sämtliche Abgaben und Steuern zu beantragen".
Bei Steuerstundungen hält Rosam einen Zeitraum von drei bis vier Monaten gegenüber der Finanz für argumentierbar. Wer keinen Steuerberater an seiner Seite hat, kann ein neues Formular des Finanzministeriums nutzen, um alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen.
Das Formular kann dann an corona <AT> bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Bei EPU und Kleinstunternehmen, die schon vor der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, könnte die aktuelle Situation sogar etwas Entspannung bringen. "Hier wird die Finanz entgegenkommender sein und noch mehr Aufschub gewähren, weil es das erklärte Ziel ist, dass auch angeschlagene Unternehmen durch die Corona-Krise kommen sollen", erklärt der Steuerberater.