Schadenersatzansprüche gegen Lieferanten
Wenn ich wegen Schwierigkeiten bei Lieferanten mein Produkt nicht produzieren kann, kann ich Schadenersatz geltend machen?
Dafür braucht es einen Schuldigen, und der ist im schadenersatzrechtlichen Sinn bei Covid-19 nicht identifizierbar.
„Ein Verursacher der Corona-Krise, dem auch schuldhaftes Handeln zur Last gelegt werden kann, ist derzeit nicht auszumachen“, sagt Anwalt Johannes Öhlböck.
Mangels beanspruchbaren Schadenersatzes empfiehlt die Wirtschaftskammer im Übrigen angesichts der außerordentlichen Umstände, „nach einer allseits zumutbaren einvernehmlichen Lösung zu suchen“.
Was kann ich tun, wenn meine Kunden nicht zahlen?
Um die eigene Liquidität in der Krise zu sichern, sollten besonders EPU und Kleinstunternehmen ein konsequentes Forderungsmanagement betreiben: "Das Legen der Rechnung ist und bleibt dabei der entscheidende Faktor. Allein schon deshalb, um Rechtssicherheit zu erlangen", sagt Walter Koch, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement.
Wird eine Rechnung nicht bezahlt, sollte mit dem Geschäftspartner rasch Kontakt aufgenommen werden, um dessen individuelle Situation zu besprechen. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei es ratsam, eine für beide Seiten sinnvolle Lösung zu finden, etwa indem Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart werden.
Sollten die Maßnahmen scheitern, gibt es die Möglichkeit, einen Kreditschutzverband - beim KSV ist die Mitgliedschaft im ersten Jahr aktuell gratis - oder einen spezialisierten Anwalt mit der Einleitung des Inkassoprozesses zu beauftragen.
Weitere Informationen
Siehe dazu auch den Artikel: Kaufverträge und Storno: Tipps für KMU mit Informationen der Rechtsanwälte der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner zu den Fragen, was KMU machen sollen, wenn ein Lieferant wegen der Corona-Krise nicht mehr liefern kann, wenn sie eine Leistung wegen eines Lieferausfalls selbst nicht mehr erbringen können oder wenn sie eine bestellte Lieferung nicht mehr benötigen?