Ryanair-Streiks: So können Betroffene Entschädigung fordern
Bei Ryanair drohen aufgrund von weiteren Streiks wieder zahlreiche Flüge auszufallen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) bietet betroffenen Passagieren Unterstützung beim Stellen von Entschädigungsforderungen.

Bei Ryanair, Europas größtem Billigflieger, drohen auch in dieser Woche Streiks. Davon können auch zahlreiche Österreicher betroffen sein, die ihre Urlaubsflüge wegen des Streiks nicht antreten können.
Umbuchungen sind mühselig und kostspielig. Ryanair will Passagieren, die ihre Flüge verpassen, wegen der "außergewöhnlichen Umstände" dennoch keine Entschädigungen zahlen. Die Fluglinie steht auf dem Standpunkt, dass laut EU-Recht keine Entschädigung fällig ist, wenn "die Gewerkschaft unangemessen und völlig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft handelt".
Richtungsweisendes Urteil
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) rät Betroffenen, trotzdem Preiserstattung und Entschädigung zu fordern und verweist auf ein Urteil des Friedensgerichts Luxemburg. Dieses hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Fluggäste auch im Falle eines Streiks entschädigt werden müssen.
Demnach wollte die Lufthansa zwei Passagieren wegen eines Streiks im Herbst 2016 mit dem Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände" keine Entschädigung zahlen. Laut Gerichtsurteil war der der angekündigte Streik der Lufthansa-Piloten allerdings nicht als "außergewöhnlicher Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung" zu qualifizieren. Im April 2018 qualifizierte der Europäische Gerichtshof den Fall eines 'wilden' Streiks eines Teils des Personals von TUIfly ebenfalls nicht als einen solchen außergewöhnlichen Umstand.
Die Verbraucherschützer des EVZ raten betroffenen Passagieren, neben der Erstattung des Ticketpreises auch eine Entschädigung schriftlich einzufordern - diese kann sich auf 250 und 600 Euro belaufen.
SERVICE
(Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) stellt Passagieren, die Entschädigungsansprüche stellen wollen, einen Musterbrief zur Verfügung. Sie finden die des EVZMusterbriefe HIER ZUM DOWNLOAD.