Entschädigung bei Betriebsschließung
Mein Betrieb wurde behördlich geschlossen: Wie entschädigt mich das Gesetz?
Laut EY-LAW- Arbeitsrechtsexpertin Helen Pelzmann muss die Verordnung des Finanzministers zum Covid-19-Krisenbewältigungsfonds abgewartet werden. "Hilfe steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Ihre Mitarbeiter in Quarantäne mussten“, sagt Pelzmann.
Wichtig: Wenn Sie eine Vergütung beantragen wollen, muss das sechs Wochen ab Aufhebung der behördlichen Maßnahme passieren – bei der jeweiligen Bezirksverwaltung.
Nachweis des Umsatz- bzw. Verdienstentgangs
Die Entschädigung ist nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen. Davon abzuziehen sind Beträge, die dem Vergütungsberechtigten wegen der Erwerbsbehinderung und aufgrund von Alternativtätigkeiten zukommen.
„Wie diese Beträge von den Behörden geprüft werden und welche Belege dafür notwendig sind, bleibt abzuwarten“, sagt Pelzmann.