Darf ein Gastronom Essen kochen und zustellen?
Darf ich mein behördlich geschlossenes Wirtshaus zu einem Catering-Betrieb umfunktionieren?
Essen kochen und zustellen oder zustellen lassen ist Gastronomen weiter erlaubt.
Mit diesem Szenario arbeiten derzeit viele Gastronomen. Juristisch ist das möglich, urteilt Bernhard Müller, Partner und Leiter des Teams für Öffentliches Recht bei Dorda Rechtsanwälte: „Ja, diese Umstellung ist möglich. Die Zubereitung von Speisen bleibt zulässig. Die Sperrung anlässlich Covid-19 betrifft nur den Kundenverkehr."
Gastronomiebetriebe können somit alle Speisen auf Bestellung ausliefern oder diese von Lieferdiensten abholen und zustellen lassen.