Sichere Rente vom Boss - 10 Fakten zur betrieblichen Zusatzpension
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Zusatzpension bezahlen, erreichen dadurch eine starke Bindung der Mitarbeiter an die Firma. Diese Sonderleistung kommt zumeist günstiger als eine Gehaltserhöhung, da keine Lohnnebenkosten anfallen.

Beachtliche 762.000 Österreicher zahlen bereits in ein Pensionskassenmodell ein. Aber nur rund 22.200 Arbeitnehmer sorgen in einer betrieblichen Kollektivversicherung vor. Dabei zeigte die Krise 2008, dass Pensionskassen mit ihrem hohen Aktienanteil nicht unbedingt ein Hort der Stabilität sind. Der durchschnittliche Gesamtverlust von 12,9 Prozent im Jahr 2008 konnte von den Pensionskassen bis heute nicht kompensiert werden. Dabei gibt es mit der betrieblichen Kollektivversicherung eine Lösung, die schon bei Vertragsabschluss mehr Sicherheit für die Rente bietet, staatlich gefördert wird und auch steuerliche Vorteile hat.
1 Was ist eine betriebliche Kollektivversicherung?
Die betriebliche Kollektivversicherung wurde 2005 als Garantieprodukt der Lebensversicherung gesetzlich verankert und den Pensionskassen arbeits- und steuerrechtlich gleichgestellt. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge bietet eine lebenslange Alterspension und eine Hinterbliebenenpension. Eine Voraussetzung für dieses Modell ist eine Betriebsvereinbarung im Unternehmen oder eine kollektivvertragliche Bestimmung sowie eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherungsunternehmen, das eine solche Vorsorgemöglichkeit anbietet.
2 Welche Vorteile bietet eine betriebliche Kollektivversicherung im Vergleich zu einer Pensionskasse?
Der wesentlichste Vorteil im Vergleich zur Pensionskasse ist, dass der Kunde in der betrieblichen Kollektivversicherung ab dem ersten Tag eine lebenslange Zinsgarantie erhält. Somit hat der Kunde ab Vertragsabschluss eine garantierte Rente auf Lebenszeit, die auch auf seine Hinterbliebenen übertragen werden kann. Zusätzlich sind jährlich zugeteilte Gewinne sofort unverfallbar und verbleiben für immer beim Kunden. Der Kunde hat die Sicherheit, dass sich das bereits vorhandene Kapital niemals wieder verringern kann. Zudem ist auch das Risiko einer steigenden Lebenserwartung abgedeckt, denn die Assekuranzen garantieren bei Abschluss einer Polizze die jeweils geltenden Rententafeln. Die betriebliche Kollektivversicherung weist somit alle Sicherheitsmerkmale einer klassischen Lebensversicherung auf.
3 Welchen Ertrag bietet eine betriebliche Kollektivversicherung?
Wie bei einer klassischen Lebensversicherung bieten die Assekuranzen einen garantierten Zinssatz von 1,75 Prozent. Zusätzlich dazu werden die jährlich erwirtschafteten Überschüsse den Versicherten gutgeschrieben und können somit auch in Zukunft nicht mehr verfallen. Damit lag der Ertrag der betrieblichen Kollektivversicherung in den letzten Jahren immer bei über drei Prozent. Selbst in den Krisenjahren wurde diese Marke niemals unterschritten.
4 Kann der Arbeitnehmer auch einen Eigenbeitrag leisten?
Zusätzlich zum Beitrag des Arbeitgebers steht es jedem Anwartschaftsberechtigten frei, Eigenbeiträge bis zu 100 Prozent des Arbeitgeberbeitrages zu leisten und dadurch die Zusatzpension zu erhöhen. Unabhängig vom Arbeitgeberbeitrag hat jeder die Möglichkeit, bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr im Rahmen des staatlichen Prämienförderungsmodells gemäß §108a EStG einzuzahlen.
5 Wie hoch ist die staatliche Prämie?
Die Höhe der staatlichen Prämie wird jährlich neu festgelegt und setzt sich wie folgt zusammen: 2,75 Prozent jährlich fix zuzüglich des Prozentsatzes in Höhe der Bausparprämie. Im Jahr 2014 beträgt die Prämie 4,25 Prozent des einbezahlten Eigenbeitrages, also maximal 42,50 Euro für 1.000 Euro.
Die betriebliche Kollektivversicherung konnte seit 2005 einen höheren Wertzuwachs erzielen als die Pensionskassen.
6 Können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden?
Beiträge mit Prämienförderung können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Nicht geförderte Eigenbeiträge können im Rahmen der Sonderausgaben nach § 18 EStG steuerlich abgesetzt werden. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss einer betrieblichen Kollektivversicherung günstiger als Gehaltserhöhungen, denn für die Prämie müssen die Unternehmen keine Lohnnebenkosten bezahlen.
7 Wie werden die Pensionsleistungen steuerlich behandelt?
Die Leistungen der betrieblichen Kollektivversicherung werden gemeinsam mit Ihrer ASVG-Pension nach Einkommenssteuertarif versteuert. Jener Teil, der durch prämienbegünstigte Beiträge nach §108a EStG finanziert wurde, ist zur Gänze steuerfrei. Darüber hinausgehende selbst finanzierte Pensionsleistungen werden nur zu 25 Prozent in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage eingerechnet.
8 Kann der Arbeitgeber die Beitragsleistung aussetzen bzw. kann er diese einstellen oder reduzieren?
Grundsätzlich nein. Ein vorübergehendes Aussetzen bzw. ein Einstellen oder Reduzieren der Beitragsleistungen des Arbeitgebers ist nur möglich, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens derart verschlechtert hat, dass die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistung eine Gefährdung des Weiterbestandes des Unternehmens zur Folge hätte.
9 Was passiert mit dem Guthaben in der betrieblichen Kollektivversicherung, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen vor Erreichen des Pensionsalters verlässt?
Die Beiträge in einer betrieblichen Kollektivversicherung verfallen nicht, sondern können vom Mitarbeiter jederzeit zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden.
10 Mit der Reform 2013 wurde es möglich, von einer Pensionskasse in eine betriebliche Kollektivversicherung wechseln. Wie funktioniert das?
Die betriebliche Kollektivversicherung und das Pensionskassensystem sind aus arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht gleichberechtigt. Während die Pensionskassen aber auf die Chancen steigender Kapitalmärkte setzen, bietet die betriebliche Kollektivversicherung mehr Sicherheit und Kontinuität. Nach der Kapitalmarktkrise 2008 und dem großen Renditeminus bei den Pensionskassen hat der Gesetzgeber 2013 eine Novelle zum Pensionskassen- und Betriebspensionsgesetz erlassen. Arbeitnehmer können ab dem vollendeten 55. Lebensjahr jeweils jährlich, spätestens aber zum Pensionsantritt, von der Pensionskasse in eine betriebliche Kollektivversicherung umsteigen. Der Übertrittswunsch ist bis 31. Oktober 2014 dem Arbeitgeber bekannt zu geben, damit der Wechsel mit 1. Jänner 2015 erfolgen kann. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer betrieblichen Kollektivversicherung abgeschlossen hat. In Unternehmen ohne Betriebsrat können Einzelvereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern getroffen werden.