Steuerpaket: Das ist mit 1. März teurer geworden
Der März ist da, und damit auch die von der neuen Bundesregierung beschlossenen höheren Steuern. Autos, Zigarette und Sekt sind mit dem heutigen Tag teurer geworden. Auch Banken und Unternehmen werden ab sofort stärker zur Kasse gebeten. Vergünstigungen wie die kostenlose Zahnspange für Kinder kommen erst später. Was sich jetzt ändert.

Bald ist der Frühling da, aber für Österreichs Steuerzahler ist das kein sonderlicher Grund zur Freude. Ehe die von der Regierung versprochenen Vergünstigungen kommen - etwa die kostenlose Zahnspange für Kinder - werden nochmals alle zur Kasse gebeten. Die Rechnung zahlen in erster Linie Autofahrer, Raucher und Sekt-Trinker. Aber auch für Banken und Unternehmen steigt die Belastung.
Die Steueränderungen mit 1. März 2014
Motorbezogene Versicherungssteuer
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es zu deutlichen Erhöhungen, wobei mit einer Staffelung der Beiträge leistungsschwächere Fahrzeuge weniger betroffen sind. Parallel dazu kommt es zu einer Anpassung der Kfz-Steuer. Gesamt sollen diese Maßnahmen, die mit März wirksam werden, heuer 200 Millionen und in den Folgejahren 230 Millionen in die Staatskasse spülen. Für einen Kleinwagen wird die Anpassung der Versicherungssteuer laut Beispielen rund 40 Euro jährlich ausmachen. Bei einem Luxus-Wagen kann sie hingegen sogar 500 Euro betragen.
Die Änderungen im Detail:
Die motorbezogene Versicherungssteuer betrug für Fahrzeuge bis 3,5 t bisher [(Leistung in kW) 24] * 0,55 Euro pro Monat bei jährlicher Zahlungsweise*. Dieser Steuersatz wird nun erhöht und zusätzlich nach Leistung gestaffelt:
- für die ersten 24 Kilowatt ist keine Steuer zu entrichten
- für die weiteren 66 kW (also bis zu einer Motorleistung von 90 kW (122 PS) sind 0,62 Euro pro kW und Monat zu bezahlen
- für die weiteren 20 kW (also bis zu einer Motorleistung von 110 kW (150 PS) sind 0,66 Euro pro kW und Monat zu bezahlen
- für jedes darüber hinausgehende Kilowatt sind 0,75 Euro pro kW und Monat zu bezahlen. Das heißt, Fahrzeuge über 110 kW (150 PS) werden empfindlich teurer.
*Bei monatlicher Zahlung erhöhen sich die Beträge, wie bisher, um jeweils 10 %.
Das Auto- und Motor-Portal Autorevue hat einen Steuerrechner entwickelt, mit dem Sie die neue motorbezogene Versicherungssteuer berechnen können. Zum Rechner NoVA: Drei Viertel aller Autos sind jetzt teurer
Direkt auf den CO2-Ausstoß abgestellt wird ab März bei der Normverbrauchsabgabe. Bei schadstoffarmen Fahrzeugen wird die Belastung sinken, für drei Viertel aller Autos erhöht sich aber die NoVA. Sie sind nun teurer. Die Mehrkosten können 1.000 Euro und mehr betragen.
Detail: Das ändert sich bei der NoVA
Konkret lautet die Formel für die Berechnung der NoVA nun:
[(CO2-Emission in g/km) 90] : 5 = Prozentsatz, der jeweils auf- oder abgerundet wird.
Davon abgezogen werden (bis 31.Dezember 2014) bei Dieseln maximal 350, Euro, bei Benzinern maximal 450,- Euro. Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor gemeint sind damit Hybridautos, sowie Fahrzeuge, die mit Ethanol, Gas oder Wasserstoff fahren beträgt der Bonus maximal 600, Euro (bis 31.Dezember 2015). Dieser Bonus ist nicht mit dem erstgenannten Bonus kumulierbar. Der Höchststeuersatz, der im ersten Gesetzesentwurf noch mit 30 Prozent vorgesehen war, wurde nun auf 32 Prozent erhöht.
Für Fahrzeuge, deren CO2-Emission über 250 g/km beträgt, erhöht sich die NoVA nun um 20 pro Gramm CO2.
Tabaksteuer: Zigaretten um 20 Cent teurer
Ordentliche Mehreinnahmen erwartet sich die Bundesregierung von der neuen Tabaksteuer. Sie werden für das Jahr 2014 mit 80 Millionen beziffert. Bis 2016 sollen sie auf 300 Millionen steigen. Denn die Anhebung der Steuer erfolgt in vier Stufen, begonnen mit 1. März diesen Jahres. Die letzte Anpassung ist für April 2017 angepeilt.
Prozente auf Hochprozentiges und Blubberndes
Ebenfalls angehoben wird die Alkoholsteuer, die bei gebrannten Getränken, also Schnaps, anfällt. Das Plus beträgt hier 20 Prozent. Wieder eingeführt wird die Schaumweinsteuer, was die jede Flasche Sekt um 75 Cent teurer macht. Allzu viel nimmt der Staat dabei allerdings nicht ein.
Die Einnahmen aus der Schaumweinsteuer wurden mit 25 Millionen Euro kalkuliert und sollen in den Folgejahren 35 Millionen bringen. Die Alkoholsteuer soll künftig 25 Millionen Euro jährlich mehr einspielen.
Höhere Abgaben für Banken
Gute Einnahmen verspricht sich das Finanzministerium aus der Neugestaltung der Bankenabgabe. Bei dieser wird künftig ausschließlich die Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen (nicht mehr auch Derivate). Der Sonderbeitrag zu dieser "Stabilitätsabgabe" bleibt zwar bis 2017 befristet, wird aber von 25 Prozent auf 45 Prozent angehoben. Gesamt erhofft man sich Mehreinnahmen von 90 Millionen unter diesem Posten.
Ab 2015: Verluste von Auslandstöchtern werden nicht mehr im vollen Ausmaß berücksichtigt
Umgestaltet wird die Gruppenbesteuerung. Künftig sollen nur noch ausländische Körperschaften als "Gruppenmitglieder" anerkannt werden können, wenn sie in einem Staat ansässig sind, mit dem Österreich umfassende Amtshilfe vereinbart hat. Verluste dieser Gruppenmitglieder werden ab Jänner 2015 nur noch im Ausmaß von 75 Prozent der inländischen Gewinne berücksichtigt werden können. Derzeit ist dies noch in voller Höhe möglich.