Steuerflucht-Bekämpfung: Luxemburg und Österreich legen sich weiter quer
Österreich, Lumenburg und die Schweiz wollen eine Regelung, die Steueroasen weltweit den Kampf ansagt und nicht auf die EU beschränkt bleibt. Die Schweiz ist jedoch gegen den sogenannten Automatischen Informationsaustausch (IAA). Luxemburg will dagegen dem AIA 2015 zustimmen. Konkrete Verhandlungen über Richtlinien der EU zur Zinsbesteuerung dürften offiziell aber nicht vor 2014 starten.

Die EU unternimmt Freitag dieser Woche beim Finanzministerrat in Brüssel einen weiteren Versuch, endlich zu einer Einigung über die Erweiterung der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu kommen und damit den Automatischen Informationsaustausch (AIA) generell in der Union einzuführen. Das Vorhaben der litauischen Ratspräsidentschaft für eine Lösung dürfte aber kaum von Erfolg gekrönt sein, nachdem die Bedenken Österreichs und Luxemburgs weiterhin offenbar nicht ausgeräumt sind. Außerdem spießt sich in der seit Jahren komplizierten Causa auch einiges an der Schweiz.
OECD-Standards von der Schweiz und Österreich gefordert
Beim EU-Gipfel im Mai hatten sich zwar alle Staats- und Regierungschefs dafür ausgesprochen, im Kampf gegen Steueroasen und Steuerbetrug voranzukommen, doch im September hatten Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und ihr luxemburgischer Kollege Luc Frieden verlangt, den AIA nicht nur in europäischen Ländern umzusetzen, sondern als internationalen Standard zu verankern und auch in die Verhandlungen der EU-Kommission mit der Schweiz aufzunehmen. Bern ist aber gegen einen AIA nur auf Ebene mit der EU und will eine OECD-Regelung.
Bisher nur Mandat der EU zu Verhandlungen mit Drittstaaten
Fekter und Frieden werden beim Finanzministerrat vertreten sein, doch dürften sie nach Wahlen in ihren Ländern den jeweiligen neuen Regierungen nicht mehr angehören. Dem Vernehmen nach sind die Bedenken beider Staaten für eine Einigung über die erweiterte Zinsbesteuerungsrichtlinie noch nicht beseitigt. Zwar hatten Österreich und Luxemburg nach jahrelanger Blockade der Erteilung eines Mandats an die EU-Kommission zu Verhandlungen mit Drittstaaten wie der Schweiz über die Ausweitung der Zinsbesteuerung im Frühjahr 2013 zugestimmt, doch ist eine Reform der EU-Zinsrichtlinie noch in diesem Jahr - wie von der Kommission und vom Rat gewünscht - eher unwahrscheinlich.
Verhandlungen mit der Schweiz offiziell noch nicht begonnen
Der Grund ist, dass die Verhandlungen der Kommission mit der Schweiz noch gar nicht offiziell begonnen haben. Die Schweizer Regierung hat den Mandatsentwurf zur Zinsbesteuerung in die sogenannte "Vernehmlassung" (Konsultation) geschickt, mit einem konkreten Verhandlungsbeginn ist damit nicht vor Jänner 2014 zu rechnen. Das Pikante daran ist, dass dieses Verhandlungsmandat der Kommission mit der Schweiz sowie Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco auf der erweiterten, aber eben noch nicht beschlossenen EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie basiert.
Verhandlungsmandat formal nicht bindend
Österreich und Luxemburg hatten außerdem in diesem Jahr die Ausweitung des Verhandlungsmandats an die Kommission mit den Drittstaaten konkret um den AIA ergänzt. Dies erfolgte zwar nur in einer Protokollerklärung, die formal nicht bindend, aber letztlich politisch entscheidend ist. Zunächst war nur von einem OECD-Standard - Informationsaustausch auf Anfrage - die Rede. Der von Wien und Luxemburg verlangte AIA dürfte die Verhandlungen mit Bern deutlich erschweren. Die Schweiz hat sich bisher zwar nicht gegen eine Ausweitung des Geltungsbereichs der EU-Zinsrichtlinie ausgesprochen, war aber immer gegen einen automatischen Informationsaustausch.
Wenn Schweizer Infoaustausch nicht zustimmen, könnte Österreich der erweiterten Zinsbesteuerung ablehnen
Und wenn sie dem AIA nach Verhandlungen mit der Kommission nicht zustimmt, werden Österreich und Luxemburg möglicherweise die EU-interne Erweiterung der Zinsbesteuerung weiterhin ablehnen. Dies mindert für Österreich vorerst den Druck, sofort zum AIA zu wechseln. Luxemburg wird dagegen laut der Erklärung von letztem Monat ab 2015 den AIA einführen, allerdings nur auf Basis der bisherigen EU-Zinsbesteuerung und nur gegenüber den EU-Staaten und nicht gegenüber Drittländern.
In Österreich hatte es im Frühjahr ein koalitionsinternes Verwirrspiel über die Aufgabe des Bankgeheimnisses für Steuerausländer bei einem Übergang zum AIA gegeben. Fekter hatte vor einem "Datenfriedhof" gewarnt, der im Endeffekt steuerlich keine Mehreinnahmen bringe. Nach Zwistigkeiten mit Bundeskanzler Werner Faymann (S) fand die Regierung doch eine Linie und stimmte zumindest einem Mandat an die EU-Kommission zu Verhandlungen mit Drittstaaten über die Ausweitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu.