Annuliert oder verspätet: EuGH stärkt Rechte von Fluggästen
Wenn der Flug verspätet oder annuliert ist oder man nicht mitfliegen kann, hat man als Fluggast Anspruch auf Entschädigung. Laut der jüngsten Rechtssprechung des EuGH müssen Airlines nun Fluggäste auch entschädigen, wenn wegen technischer Probleme Flüge annuliert werden.

Fluggesellschaften müssen Passagieren auch im Falle von unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen. Ausgenommen seien davon nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährdeten, Sabotageakte oder Terrorangriffe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag. Fluggäste hätten davon abgesehen aber je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro.
Im vorliegenden Fall hatte eine Niederländerin gegen KLM geklagt, weil ihr Flug von Quito nach Amsterdam 29 Stunden verspätet war. KLM hatte für die Verspätung außergewöhnliche Umstände, nämlich mehrere defekte Teile an der Maschine geltend gemacht. Diese Teile hätten erst aus Amsterdam nach Quito geliefert werden müssen. Der EuGH entschied, dass die Wartung und der reibungslose Betrieb der Flugzeuge Aufgabe der Airline seien, unabhängig davon, ob das technische Problem vorhersehbar gewesen sei.
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