Die Tricks der Reisebranche Teil 2: Urlaub von der Stange

Ob Hofer, Billa, Spar oder Tchibo - beinahe jeder Diskonter bietet heute eine eigene Reiseschiene an. Nicht immer sind die Konsumenten glücklich damit.

Die Tricks der Reisebranche Teil 2: Urlaub von der Stange

Wenn das Wetter kalt, feucht und grau ist, hilft oft nur der Gedanke an den kommenden Urlaub über den tristen Alltag hinweg. Viele beginnen dann, online zu planen und zu buchen, oder sie schmökern in Reiseprospekten. Das Wirtschaftsmagazin trend hat für Sie zusammengestellt, worauf Sie dabei achten müssen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. In Teil 1 ging es um Online-Portale, in Teil 2 widmen wir uns den Angeboten von Lebensmitteldiskontern.

Als vor einigen Jahren die Angebote von Supermarktketten wie Hofer Reisen, Tchibo Reisen (Partner in beiden Fällen: EuroTours) oder ITS Billa (konzerneigene Rewe-Reiseschiene) zu boomen begannen, gab es dort sehr günstige Einstandspreise. Heute haben sich die Supermarkt-Preise auf das allgemeine Preisniveau am Markt eingependelt. Und das bedeutet, dass der Kunde unbedingt mehrere Angebote einholen sollte.

Pauschalreisen haben den Vorteil, dass hier meist große Kontingente in frequenzarmen Nebensaisonen eingekauft werden. Wen das nicht stört, der kann auf diese Weise in der Regel recht günstig reisen. Das Problem ist, dass er am Urlaubsort nicht immer das vorfindet, was im Katalog oder auf der Website versprochen wurde.

Beschwerdeliste

Die Arbeiterkammer untersuchte die Reisebeschwerden frustrierter Kunden, die im Jahr 2013 an den VKI gerichtet wurden. Mehr als die Hälfte dieser Klagen bezogen sich auf Pauschalreisen, und hier wieder hatte TUI/Gulet die meisten Streitfälle zu verzeichnen, ITS Billa folgte an zweiter und ThomasCook/Neckermann an dritter Stelle. Nun ist sicher richtig, dass die drei Genannten auch zu den größten am Markt zählen, was die Chance, in dieser Negativstatistik aufzuscheinen, erhöht. Trotzdem fällt positiv auf, dass eine weitere Größe am Markt, die Verkehrsbüro-Tochter EuroTours mit Hofer und Tchibo Reisen, in dieser Liste gar nicht aufscheint.

Ein Ausreißer in negativer Hinsicht hingegen ist Flair/AureusConari/Premium Reisen. Denn der vierte Platz in der Reihung korrespondiert keineswegs mit Umsatz und Bedeutung dieses Unternehmens am Markt. Ein Großteil der Beschwerden bezog sich hier auf eine Sardinien-Reise. Die Kunden wurden weder mit dem geplanten Flug transportiert noch im gebuchten Hotel untergebracht. Das Ersatzquartier war nicht gleichwertig, befand sich auch nicht direkt am Meer oder in der Nähe einer Ortschaft. Und es gab Probleme mit dem Ausflugsprogramm.

Mängel genau dokumentieren

Wenn so etwas passiert, sollten Sie das keinesfalls hinnehmen, sondern sofort eine Behebung dieser Mängel verlangen. Sie haben Anspruch auf das, was im Katalog versprochen wurde. Deshalb empfiehlt es sich, den Katalog oder einen Ausdruck der entsprechenden Internetseite auf die Reise mitzunehmen. Jeder Mangel sollte fotografisch dokumentiert und vor allem sofort einem Vertreter des Veranstalters mitgeteilt werden. Lassen Sie sich den Erhalt Ihrer Reklamation schriftlich bestätigen.

Klage auf Schadenersatz

Die sogenannte Frankfurter Liste gibt Auskunft über die gängige Rechtsprechung zum Schadenersatz bei Reisemängeln. Zwei Beispiele: Lärmbelästigung in der Nacht wird mit zehn bis 40 Prozent Nachlass abgegolten, ein fehlender Balkon mit fünf bis zehn Prozent. VKI-Expertin Maria Ecker: "In besonders krassen Fällen gibt es auch die Möglichkeit, auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu klagen.“

Die Tricks der Reisebranche, Teil 1: Fliegen, aber richtig
Die Tricks der Reisebranche, Teil 3: Hotels aus dem Netz

Link-Sammlung zu diesem Artikel
TUI/Gulet
ITS Billa
ThomasCook/Neckermann
EuroTours
Verein für Konsumenteninformation VKI

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